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Kann die Bank den Unterhalt einbehalten?

 
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die nebel von avalon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 12:22    Titel: Kann die Bank den Unterhalt einbehalten? Antworten mit Zitat

Hallo, nachdem ich nun freundlich darauf aufmerksam gemacht wurde, das ich mit diesem Thema hier wohl besser aufgehoben wäre als im Familienrecht, stelle ich nochmals hier diese Frage:
Mein Mann bezahlt für seine Tochter aus erster Ehe Unterhalt. Die Mutter des Kindes ist leider nicht im Stande zu haushalten und macht Schulden ohne Ende. Nun bekommt sie von der Bank keinen Cent mehr. Die behalten einfach Unterhalt und Kindergeld ein. Andere Einkünfte hat die Dame nicht. Geht das da mit rechten Dingen zu?
Dem Jugendamt ist diese Problematik bekannt, kann oder will aber dagegen nichts machen.
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die nebel von avalon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, weiss das denn hier wirklich niemand??
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

..jaja, die bösen Banken...

Also, zunächst einmal darf die Bank im Prinzip die Eingänge mit einem vorhandenen Sollsaldo verrechnen. Da Kindergeld aber eine Leistung nach §§55 SGB ist, könnte die Mutter von der Bank innerhalb von sieben Tagen nach Gutschrift das Geld verlangen, selbst dann, wenn dadurch das Konto weiter ins Minus kommt. Für den Unterhalt könnte sie sich einen Freigabebeschluss vom Gericht holen. Aber ich glaube, darum geht es hier nicht.

Ich habe es so verstanden, dass der Vater sich darüber ärgert, Unterhalt zu zahlen, der aber von der Empfängerin "verschwendet" und nicht für die Kinder eingesetzt wird. Da kann keine Bank der Welt etwas machen, deshalb vserstehe ich den Verweis in dieses Brett nicht.

Wenn das Jugendgericht hier keine Handhabe sieht (vielleicht weil das Kindeswohl nicht gefährdet ist) blieibt meines Erachtens nur der Gang zu einem Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt. Vielleicht kann man da im Klageweg etwas an der Unterhaltspflicht machen, aber damit kenne ich mich nicht aus. Wenn sich beim "Familienrecht" keiner auskennt, kann ich "www.[Link nicht erlaubt]" empfehlen. Dort bekommt man für kleines Geld (10-20 Euro) auf eine relativ übersichtliche Frage schnell und kompetent eine Antwort.

Gruss Hans-Jürgen
***
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