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Rückzahlung einer erheblichen, gedulteten Kontoüberziehung

 
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Najahund
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 12:42    Titel: Rückzahlung einer erheblichen, gedulteten Kontoüberziehung Antworten mit Zitat

Guten Tag,
Ich suche Rat in einer sicher ungewöhnlichen Konstelation.

Der Geschäftsführer und Gesellschafter einer schlecht laufenden GmbH, mit bescheidenem Einkommen (unter1.500EUR) beantragt bei seiner Hausbank ein Betriebsmitteldarlehen i.H.v. 50.000 EUR. Einkommensverhältnisse und Geschäftsverhältnisse sind der Hausbank bekannt, sie verwaltet alle existierenden Konten. Sowohl das private Girokonto (-10.000EUR) als auch das GmbH-Konto sind chronisch an der Dipo-Grenze.
Das Betriebsmitteldarlehen wird mit einem aussichtsreichen Geschäft begründet und wird sehr kurzfristig benötigt.

Die Bank schlägt folgendes vor:
Es werden 50.000 EUR vom privaten Girokonto als Gesellschafterdarlehen auf das GmbH-Konto überwiesen.
Nach Durchlauf des Kreditantrages für das Betriebsmitteldarlehen soll das private Girokonto durch das Betriebsmitteldarlehen ausgeglichen werden.

So erfolgte es dann auch. Leider wurde durch die Bank aber nachfolgend kein Betriebsmitteldarlehen gewährt. Das hatte zur Folge, daß:
1. das private Girokonto mit -60.000 EUR belastet war
2. die Bank 16,75 % Überziehungszinsen berechnete
3. keine Gehälter auf das Konto mehr eingezahlt wurden, da ein Zugriff auf das Konto für den Geschäftsführer wegen der Überziehung unmöglich war und er seinen Lebensunterhalt bestreiten mußte

Dieser Zustand dauerte 3 Jahre mit dem Ergebnis, daß das Konto jetzt mit EUR- 104.000 belastet ist und von der Bank fällig gestellt wurde.

Soweit zur Geschiichte.
Unabhängig davon wofür eine Person Mittel von der Bank erhält, habe ich folgende Frage:
Hat eine Bank eine Fürsorgepflicht bei der Vergabe von Dispositionskrediten und eingeräumten Kontoüberziehungen? Ist sie nicht verpflichtet zu prüfen, ob die eingeräumten Mittel überhaupt von dieser Person zu tragen sind?
In diesem Fall reichten die Einkünfte des Geschäftsführers allenfalls für die Zinsen!
Gibt es Urteile zu solchen Vorgängen?

Vielen Dank für helfende Tipps
najahund
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 13:47    Titel: Re: Rückzahlung einer erheblichen, gedulteten Kontoüberziehu Antworten mit Zitat

Natürlich muß die Bank die Fähigkeit des Kunden zur Bedienung des Darlehens prüfen. Das macht sie auch aus eigenem Interesse.

Najahund hat folgendes geschrieben::
Das Betriebsmitteldarlehen wird mit einem aussichtsreichen Geschäft begründet und wird sehr kurzfristig benötigt.
najahund


Diese Aussage des Kunden scheint die Bank überzeugt zu haben. Wer aussichtsreiche Geschäfte betreibt, ist in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen.

Zu dem damaligen Zeitpunkt konnte die Bank nichts anderes machen, als die Pläne des Kunden zu beurteilen. Ob das Geschäft klappen würde, war ohne Kristallkugel nicht zu entscheiden. Bank und Kunde gingen aber davon aus.

Mehr kann man bei Selbstständigen nicht machen. Entweder das Geschäft läuft, dann hat keiner Probleme oder es läuft nicht, dann haben beide Probleme. Die Bank dafür haftbar zu machen, dass sie dem Kunden geglaubt hat, geht natürlich nicht.
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Najahund
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karstenn11,
Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich stimme Dir grundsätzlich zu, wenn es um die Finanzierung von Geschäften geht,
in diesem Fall sehe ich es aber etwas anders.

Ich halte es nicht für korrekt, wenn die Bank einer GmbH einen Betriebsmittelkredit in Aussicht stellt,
wegen des Zeitdrucks dem Gesellschafter eine Überziehung seines Girokontos zur Überbrückung gewährt, damit er das Geld vorschießt,
es dann aber bei dieser für den Kreditnehmer sehr ungünstigen Lösung beläßt,
und trotz Intervention des Kreditnehmers keine andere Lösung anstrebt.

Das aussichtsreiche Geschäft hat schließlich die GmbH getätigt und nicht der
Gesellschafter als Privatperson.
Daß diese Variante für den Kreditnehmer nicht bezahlbar is,t war allen
Beteiligten vorher klar! Einkommens- und Vermögensverhältnisse waren schließlich
bekannt.

Eine Verzinsung von mehr als 100% über vergleichbaren Betriebsmitteldarlehen gegen
den Willen des Kreditnehmers und gegen jede Absprache geschweige denn Vernunft
kann nicht rechtens sein!
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der GF sollte doch wohl in der Lage sein die Risiken zu beurteilen. Dann muß er halt bis zur Genehmigung des Darlehens warten.

Kam das Geschäft denn zustande? Wenn ja war es offensichtlich nicht so lukrativ wie gedacht. Wenn nicht, hätte das Darlehen doch an den GF zurückgezahlt werden können, oder?
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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Najahund
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Frap hat folgendes geschrieben::
Der GF sollte doch wohl in der Lage sein die Risiken zu beurteilen. Dann muß er halt bis zur Genehmigung des Darlehens warten.
Kam das Geschäft denn zustande? Wenn ja war es offensichtlich nicht so lukrativ wie gedacht. Wenn nicht, hätte das Darlehen doch an den GF zurückgezahlt werden können, oder?


Hallo Frap,
vielen Dank für Deine Meinung.

Der GF war natürlich in der Lage die Risiken zu bewerten.
Er hätte nie ein Darlehen akzeptieren können daß er nicht bedienen kann,
wäre da nicht die Zusage der Bank, aus der kurzfristigen Kontoüberziehung ein
Betriebsmitteldarlehen zu machen. Diesbezüglich wurde er schlichtweg gelingt.

Das Geschäft hat sich zunächst sehr gut entwickelt, scheiterte aber nach 1 Jahr an der
Insolvenz des Kunden.
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Da die Haftung einer GmbH begrenzt ist auf ein bestimmten Betrag und dieser bereits
vor der Kreditvergabe erreicht bzw. vermutlich bereits überschritten war hat die Bank den Geschäftsführer privat in Haftung genommen. Bei einer Insolvenz wäre also alles weg gewesen! So müssen Sie für den neuen Kredit persönlich haften und auch die Schulden tilgen sofern das bei solch einem Einkommen überhaupt möglich ist!

Was für Sicherheiten haben Sie privat um für die Summe aufzukommen ohne Grund
hätten Sie privat von der Bank den Kreidt sonst auch nicht mehr bekommen!

Die Bank hätte Ihnen sicher mitteilen müssen das Sie Ihrer GmbH keinen weiteren Kredit gewährt! Dies müsste allerdings aus den Kreditunterlagen die Sie unterschrieben haben auch hervorgehen!
MfG
Manfred
Dies ist meine private Meinung, sie ist nicht rechtsverbindlich!
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