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Verfasst am: 26.07.05, 18:14 Titel: Betreuung meiner Mutter
Wie sieht es aus, wenn jemand eine Betreuung, auch in Vermögensdingen hat, und Geld an seine Angehörigen verschenken möchte. Inwieweit ist da eine Betreuung "keine" Entmündigung???, denn die Betreute (sehr vermögend) hat schon immer einen hohen Lebensstandard und nun teilt der Betreuer, obwohl sie nicht damit einverstanden ist, eigenhändig ihr "Taschengeld" ein, d. h. sie muss um jeden Cent betteln. Ist das in Ordnung???
ich versuche mal, den Beitrag umzuformulieren: Eine vermögende Dame steht unter Betreuung. Sie möchte der Person X Geld schenken, aber der Betreuer ist dagegen.
Richtig ? Bei meiner Antwort gehe ich von diesem Sachverhalt aus.
Wenn die Dame wirklich vermögend ist und das Geld nach menschlichem Ermessen bis zum Lebensende reichen wird, Heimkosten und andere kleine Ausgaben zu bestreiten, und dann noch einiges übrigbleibt, dann ist die Lösung nicht ganz schwer:
Es muss sich nachweisen lassen, dass die Dame schon immer andere mit finanziellen Zuwendung beglückt hat. Dann wird es als verständlich und den Lebenumständen nach angemessen erscheinen, wenn sie auch weiterhin diese Schenkungen macht.
Als Beispiel: Frau A hat den Enkelkindern immer 500 DM zum Geburtstag und zu Weihnachten geschenkt und dem Pastor 1000 DM/Jahr gespendet für eine Messe. Jetzt kommt sie in ein Heim und möchte, dass das auch so bleibt. Nun, dann wäre das völlig in Ordnung, falls genug Geld da ist (den Lebensumständen angemessen).
Jetzt nochmal ein Rücksprung zur finanziellen Situation: Bei geschätzten Heimkosten von 2000 Euro (unter fiktiver Anrechnung einer Pflegestufe und Berücksichtigung des persönlichen Bedarfs) pro Monat entstehen pro Jahr Kosten in Höhe von 24.000 Euro.
Ausgehend eines vermuteten Alters von 70 Jahren und einer Lebenserwartung von 85 Jahren müsste also das Geld für 15 Jahre Heimaufenthalt = 360.000 Euro vorhanden sein, um überhaupt erstmal an eine Schenkung denken zu können. Und das Sozialamt kann Schenkungen 10 Jahr lang zurückfordern.
Das sind also schon andere Beträge, von denen wir hier sprechen. Ob jetzt wirklich für Geschenke Geld da ist, das kann man sich selbst ausreden.
Die Zahlen sind nur grob geschätzte Erfahrungswerte.
ich danke für die schnelle Antwort - nochmal zur Aufklärung: die Dame ist nicht im Heim hat schon immer sehr extreme Beträge verschenkt - nur fällt mir nun ein, wie sollte das für die Vergangenheit nachzuweisen sein (sie hatte, wie alte Herrschaften oft sind, immer leichtsinnigerweise auch Wahnsinnsbeträge zu Hause) ?
Bei dem von mir erfragten "Einteilen" ging es dann lediglich um Taschengeld für sie selbst, welches der Betreuer beharrlich "selbst" einteilen will, ohne sich kundig zu machen über den bisherigen Lebensstandard.
na ja, der Betreuer hat das Recht, so zu verfahren. Es ist zwar möglich, zum Amtsgericht zu gehen und dort den Sachverhalt vorzutragen. Aber wie soll das praktisch aussehen ?
Sie gehen zum Rechtspfleger und sagen: Ich bin mit der Taschengeldeinteilung nicht einverstanden, Oma hat bisher immer viel Geld verschenkt, und das soll auch weiterhin so sein ?
Der Rechtspfleger oder Richter wird sich an den Kopf fassen, und damit sind Sie unten durch. Da brauchen Sie sich in Zukunft nie wieder an das Gericht wenden, Sie sind abgestempelt. Fertig.
Ich meine das nicht so böse, wie es sich anhört, aber Sie müssen auch die Gegenseite sehen, den Betreuer und das Amtsgericht.
Der Betreuer ist verpflichtet, vernünftig mit dem Geld der Betreuten umzugehen. Er wird auch keine Lust haben, irgendwann einmal in Erbstreitigkeiten hineingezogen zu werden. Wie schnell heisst es dann: so viel hätte Sie nicht ausgeben dürfen, Oma war doch nicht geschäftsfähig, usw.
Nein, das Handeln des Betreuers ist nicht zu beanstanden. Wenn Sie Geld wollen können Sie ja direkt an das Gericht schreiben. Bedenken Sie aber, dass das sehr schnell einen schlechten Eindruck hinterlässt, so nach dem Motto "die Familien will sich weiter kräftig bedienen".
Ich möchte dann nochmals versuchen hier etwas in Erfahrung zu bringen
Es geht hier erstmal ur um die Betreute, die sich darüber ärgert, dass plötzlich jemand über ihr Vermögen verfügen soll/will, wie auch immer. Sie meint, sie habe dafür ihr ganzes Leben lang gearbeitet und sich alles erschaffen und nun plötzlich kann sie über ihr beträchtliches Vermögen nicht mehr bestimmen. Muss quasi um alles betteln - so drückt sie es aus.
Sie hat sich aufgrund ihrer Krankheit nicht in dem Sinne verändert, dass sie nun ihr Vermögen mit vollen Händen aus dem Fenster werfen will - sie möchte lediglich den Standard beibehalten können, den sie bisher lebte. Der Betreuer müsste sich doch zumindest einmal erkundigen, was bisher war, oder habe ich das falsch verstanden in der Fachliteratur.
Ausserdem gibt es sonst keine Angehörigen, so dass in diesem speziellen Falle auch später keine Erbstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betreuer entstehen könnten.
Es ist immer etwas schwierig alles genau in Worte zu fassen.
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