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Vor einigen Monaten war ich in einer Kurklinik . Ich habe ausdrücklich dort schriftlich vermerkt das dieser Aufenthalt und daraus erfolgende Daten nicht an meine Kr. Kasse weitergegeben werden dürfen. Kurträger war die Rentenversicherung . Mein Hausarzt behauptet auf Befragen keine Daten ( Gutachten/ Kurbericht ) weitergeleitet zu haben . Gleiches behauptet die Kurklinik . Meine Kr. Kasse kennt aber Teile dieses Berichtes und weigert sich auf befragen den Lieferanten der Daten zu nennen . Was kann ich tun ?
Danke für eine Antwort .
Ich glaube am ehesten, daß der Datenfluß zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung läuft.
Die Rentenkversicherung als Kostenträger hat in jedem Fall Anspruch auf die Datenübermittlung, denn es muß ja geprüft werden können, ob die Maßnahme Erfolg hatte oder nicht und ob ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.
Ich gehe mal davon aus, daß Sie vor der Reha Leistungen der Krankenkasse erhielten (Krankengeld) und es nun natürlich für die Kasse wichtig ist zu erfahren, ob Sie arbeitsunfähig entlassen wurden (d.h. Sie erhielten dann weiter KG) oder ob die KG-Zahlung eingestellt werden kann.
In diesen Fällen fordert die Kasse dann beim Rentversicherungsträger diese Information an.
Schließlich muß derjenige der das ganze bezahlt auch Daten darüber bekommen was er denn zu bezahlen hat. Eine Kur kann man natürlich auch privat bezahlen. Dann würden auf Wunsch sicher keine Daten irgendwohin geleitet. Die Sache sieht aber bei Ihnen etwas anders aus.
Hallo,
ich bin zwar nicht der Ausgangsposter, verfolge diesen Thread aber mit höchstem Interesse.
Vermutlich haben Sie keine Vorstellung davon, welche Daten der Rentenversicherungsträger von einer Kurklinik über den betreffenden Patienten bekommt. Es geht hier nicht nur um Daten, die Verlauf und Erfolg der Kur betreffen, sondern auch um alle Daten, die zur Anamnese gehören (z.B. bei Frauen gynäkologische Probleme, die mit der Kur nichts zu tun haben, Erkrankungen (auch psychische) in der Familie etc.
Was geht das alles die Rentenversicherung an?
Die Datenübermittlung zwischen Sozialleistungsträgern ist gesetzlich erlaubt, also auch von Rentenversicherung an Krankenkasse. Grundlage ist § 69 SGB X. Wenn Sie wissen wollen woher die Krankenkasse die Daten hat, lassen Sie sich einfach die Akten zeigen (§ 25 SGB X).
Hallo! Ich antworte direkt . Genau wegen der Psy. Problemen die man mir andichten will habe ich angeortnet das die Daten geschützt sind . In einer Veröffentlichung hier auf dieser HP steht das nur auf Rückfrage mit dem Patienten Daten übermittelt werden dürfen . Sicherlich ist es bei Missbrauch wichtig das Daten abgeglichen werden dürfen bei den Leistungsträgern . Das lag hier nicht vor . Und warum weigert sich die Krankenkasse den Lieferanten der Daten zu nennen wenn alles ordentlich verläuft . Ich habe eher den Verdacht das hier ein Datenverstoß vorliegt . Ich konnte dieser Krankenkasse schon einmal solch einen Tatbestand nachweisen . Das Einzigste was vom Landesdatenschützer erfolgte war eine Mahnung dies nicht mehr zu tun . Der Erfolg ist hier ablesbar . Sonderechte werden also zum Nachteil der Patienten benutzt .
Dies wissen die Gesetzeshüter unternehmen aber nichts , Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus , basta ............................
Beantragen Sie bei Ihrer Kasse Akteneinsicht. Diese muß die Kasse Ihnen gewähren, im Zweifel auf jeden Fall, sobald ein Widerspruchsverfahren vorliegt.
Aufenthalt und daraus erfolgende Daten nicht an meine Kr. Kasse weitergegeben werden dürfen
Als Versicherter haben Sie einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse hat aus diesem vertrag heraus natürlich Anspruch auf Ihre medizinischen Daten. Denn sie wird ja ev. wieder zur Kasse gebeten und hat zu beurteilen, ob die ein oder andere Maßnahme bei Ihnen genehmigt werden sollte. Vernünftige Regelung um Mißbrauch einzuschränken. Das SGB dazu ist oben schon zitiert worden. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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