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Verfasst am: 19.07.05, 15:39 Titel: Problem mit nachträglichen Kosten
Hallo ihr...
ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich versuche dieses Problem nun seit 8 Tagen zu lösen und weiss nicht mehr weiter. Ich schildere euch nun meinen Fall.
ich wohne in der Schweiz und habe für einen Artikel bei jemandem mit Wohnsitz in Deutschland geboten. Bei Angebotsende stand der Preis bei EUR 13.50. Den Endbetrag von EUR 30.50 (inkl. EUR 17.- Versand u. Verpackung) hat er mir in einem Mail gesandt, welches ich ihm auch bestätigte. Der Vertrag ist also mit diesen EUR 30.50 zustande gekommen. So habe ich also diesen vereinbarten Betrag überwiesen und musste natürlich noch CHF 12.- Gebühren zahlen. Nun hat er mir gemailt, er habe nur EUR 26.- erhalten. Ich zeigte ihm meine Quittung und er mir seinen Bankauszug. Also habe ich mich bei der Swiss Post erkundigt, und es sei alles richtig verlaufen. Seine Bank habe den Betrag von EUR 30.50 erhalten. Nun weiss der Verkäufer allerdings nicht, ob diese fehlenden EUR 4.50 die Gebühren sind, die ihm seine Bank abgezogen hat und er hat auch sonst keine Ahnung. Es scheint als müsse ich sein Problem lösen. Darf er nun, im Nachhinhein, diesen Betrag von mir verlangen, obwohl ich dann schon wieder CHF 12.- und seine Gebühren draufzaheln muss? Er will mir den Artikel nicht zusenden, obwohl ich den AUSDRÜCKLICH VEREINBARTEN und BESTÄTIGTEN Betrag bezahlt habe. Von nachträglichen Kosten war nie die Rede und ich mache mehr Verlust als er mit diesen EUR 4.50.
Bitte lest den Text aufmerksam, Internetauktionshaus [Name geändert] hat es nähmlich nicht geschafft.
Bei einer Auslandsüberweisung kann der Absender der Zahlung wählen, ob er alle Bankgebühren tragen will oder ob er nur die Gebühren der eigenen Bank tragen will.
Im zweiten Fall werden die Gebühren der fremden Bank dem Empfänger belastet, der Gutschriftsbetrag also entsprechend reduziert.
Grundsätzlich sind Geldschulden Bringschulden.
Sie sind grundsätzlich verpflichtet, alle anfallenden Gebühren zu übernehmen und die Zahlung so zu veranlassen, dass netto auch der richtige Betrag beim Empfänger ankommt.
wobei natürlich zu fragen ist, ob solch hohe Gebühren bei der Überweisung zwischen 2 europäischen Ländern (auch wenn die Schweiz nicht EU - Mitglied ist), nicht gegen die guten Sitten verstößt. Als juristischer Laie würde ich hier von Wucher sprechen und eine Strafanzeige erwägen (zumindest mal androhen)
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