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Hallo,
meine Eltern besitzen zwei Autos. Einer der beiden ist so versichert, dass ich (Sohn, 18 Jahre) ihn voll nutzen darf. Der Wagen meines Vaters hingegen ist mit einem Partner-Rabatt versichert und ich falle auch unter die Vertragsklausel "Keine Fahrer unter 23 Jahre".
Meine Eltern würden aus Platzgründen lieber die Familienkutsche mit in den Urlaub nehmen und mir Vaters Kleinwagen für die 2 Wochen hierlassen.
Was passiert, wenn ich in der Zeit mit dem Wagen ein Unfall haben sollte?
Immerhin verstoße ich gegen 2 Klauseln des Versicherungsvertrages!
Dann passiert im Schadensfall in der Haftpflichtversicherung folgendes:
1. Der Versicherungsvertrag wird rückwirkend zu dessen Versicherungsbeginn in den richtigen Tarif eingestuft, das heisst ohne die entsprechenden Rabatte.
2. Eine Vertragsstrafe in Höhe von ein oder zwei Jahresbeiträgen (je nach Versicherungsbedingungen, das müssten Sie dort mal nachlesen) des höheren Versicherungsbeitrages ist als Schadensersatz vom Versicherungsnehmer an die Versicherung zu zahlen.
In der Haftpflichtversicherung ist die Versicherung jedoch nicht leistungsfrei, muss also trotzdem bezahlen.
In der Teil- und Vollkaskoversicherung ist es möglich, dass die Versicherung die Leistung verweigert (auch hier bitte wieder in den Versicherungsbedingungen nachlesen).
Danke für die prompte Antwort.
Was meint "Versicherungsbeginn" genau, denn der Kleinwagen ist erst seit 3 Monaten in unserem Besitz. Gilt der Vertrag bei jedem neuen Wagen als "neu", oder wird dieser nur geändert, wenn das Fahrzeug wechselt.
Ich hatte vergessen zu sagen, dass beide Wagen teilkasko-versichert sind!
Danke für die prompte Antwort.
Was meint "Versicherungsbeginn" genau, denn der Kleinwagen ist erst seit 3 Monaten in unserem Besitz. Gilt der Vertrag bei jedem neuen Wagen als "neu", oder wird dieser nur geändert, wenn das Fahrzeug wechselt.
Ich hatte vergessen zu sagen, dass beide Wagen teilkasko-versichert sind!
Warum rufen Sie nicht einfach bei der Versicherungsgesellschaft an und fragen, ob der Vertrag für die kurze Zeit des Urlaubs entsprechend umgestellt werden kann? Viele Versicherer verzichten bei einem kurzen Zeitraum auf eine Nacherhebung des Beitrags. Dann können Sie ruhigen gewissens das Auto fahren.
Die eventuellen Vertragsstrafen bei Nichteinhalten der Tarifmerkmale lesen Sie bitte in den Tarifbestimmungen (TB) der Versicherungspolice nach. Dort wird genau ebschrieben, welche Sanktionen angedacht sind. Bei "meiner" Gesellschaft wird der Vertrag ebenfalls rückwirkend umgestellt, es wird aber lediglich eine zusätzliche Selbstbeteiligung am Schaden in Höhe von 500€ einbehalten. Versicherungsschutz bleibt voll erhalten.
Also: anrufen, unter welchen Bedingungen der Vertrag umgestellt werden kann. Sonst selbst in den TB nachschauen, dann entscheiden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
...und andere gesellschaften sehen eine vertragstrafe von bis zu zwei vollen jahresbeiträgen vor, andere einen halben jahresbeitrag, manche fordern nur die differenz nach...
daher, wie schon gesagt, vertragsunterlegn (tarifbestimmungen) lesen! _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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