Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.07.05, 21:37 Titel: betriebskosten: vervierfachung der gartenkosten okay?
hallo!
ich bin letztes jahr zum 30.09.2004 aus meiner wohnung ausgezogen und habe nun die betriebskostenabrechnung vom 1.7.-30.09.2004 erhalten. waehrend alle anderen posten im rahmen geblieben sind, hat sich die position "gartenarbeiten umlagefaehig" im vergleich zum vorjahr vervierfacht! auf nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der grund der folgende ist: im vorjahr wurde ein pauschaler betrag von 400 eur fuer gartenarbeit veranschlagt. fuer 2004 wurde dann eine firma beauftragt und die kosten umgelegt.
meine frage unabhaengig davon, ob die hoehe der kosten gerechtfertigt sind oder nicht: muss der vermieter mir nicht im vorfeld mitteilen, wenn sich die kosten derart erhoehen? die rechnung liegt immerhin seit dem 14.6.2004 vor.
p.s. andere baustelle: der vermieter dehnt meine mietzeit bis zum 18.10. aus, weil dort die uebergabe stattfand. allerdings bin ich zum 30.09. ausgezogen. was gilt als ende des mietverhaeltnisses?
Nee der VM muss nicht mitteilen das die Kosten sich so erhöhen, er hätte allerdings die Vorauszahlungen anpassen können.
Der Mieter hat dafür zu sorgen das er die Wohnung pünktlich zurück gibt. Wenn der Mietvertrag bis zum 30.09.04 ging und die Wohnung wurde erst am 18.10.05 zurück gegeben ist dies eindeutig zu spät und dem VM steht für den Zeitraum die Miete zu.
Siehe Auszug aus dem BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html hat folgendes geschrieben::
§ 546a
Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
danke fuer die info.
bzgl. der uebergabe: in meinem fall war es so, dass der erste uebergabetermin im september war. dort wurden die malerarbeiten bemaengelt. diese habe ich in der ersten oktoberwoche an zwei abenden nachgebessert. dass die uebergabe dann so spaet stattfand, lag auch daran, dass der vm den termin so spaet gelegt hat. eine uebergabe z.b. am 08.10. waere problemlos moeglich gewesen.
spielt es dabei eigentlich eine rolle, dass die wohnung dann sowieso erstmal 6 monate leer stand?
Wenn der VM Ihnen eine Frist zur Nachbesserung einräumen musste, hat er ein Anrecht auf anteilige Miete. Wenn Sie allerdings deutlich angezeigt haben, dass die Übergabe statt am 18 schon am 8 hätte stattfinden können, müssen sie den Anteil der vermieterseitigen Verzögerung nicht bezahlten.
Würde mich mit dem VM auf 8/30 der Monatsmiete einigen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.