Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - betriebskosten: vervierfachung der gartenkosten okay?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

betriebskosten: vervierfachung der gartenkosten okay?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
whooosh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 21:37    Titel: betriebskosten: vervierfachung der gartenkosten okay? Antworten mit Zitat

hallo!
ich bin letztes jahr zum 30.09.2004 aus meiner wohnung ausgezogen und habe nun die betriebskostenabrechnung vom 1.7.-30.09.2004 erhalten. waehrend alle anderen posten im rahmen geblieben sind, hat sich die position "gartenarbeiten umlagefaehig" im vergleich zum vorjahr vervierfacht! auf nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der grund der folgende ist: im vorjahr wurde ein pauschaler betrag von 400 eur fuer gartenarbeit veranschlagt. fuer 2004 wurde dann eine firma beauftragt und die kosten umgelegt.
meine frage unabhaengig davon, ob die hoehe der kosten gerechtfertigt sind oder nicht: muss der vermieter mir nicht im vorfeld mitteilen, wenn sich die kosten derart erhoehen? die rechnung liegt immerhin seit dem 14.6.2004 vor.

p.s. andere baustelle: der vermieter dehnt meine mietzeit bis zum 18.10. aus, weil dort die uebergabe stattfand. allerdings bin ich zum 30.09. ausgezogen. was gilt als ende des mietverhaeltnisses?


vielen dank schonmal
sebastian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nee der VM muss nicht mitteilen das die Kosten sich so erhöhen, er hätte allerdings die Vorauszahlungen anpassen können.

Der Mieter hat dafür zu sorgen das er die Wohnung pünktlich zurück gibt. Wenn der Mietvertrag bis zum 30.09.04 ging und die Wohnung wurde erst am 18.10.05 zurück gegeben ist dies eindeutig zu spät und dem VM steht für den Zeitraum die Miete zu.
Siehe Auszug aus dem BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html hat folgendes geschrieben::

§ 546a
Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
whooosh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

danke fuer die info.
bzgl. der uebergabe: in meinem fall war es so, dass der erste uebergabetermin im september war. dort wurden die malerarbeiten bemaengelt. diese habe ich in der ersten oktoberwoche an zwei abenden nachgebessert. dass die uebergabe dann so spaet stattfand, lag auch daran, dass der vm den termin so spaet gelegt hat. eine uebergabe z.b. am 08.10. waere problemlos moeglich gewesen.

spielt es dabei eigentlich eine rolle, dass die wohnung dann sowieso erstmal 6 monate leer stand?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der VM Ihnen eine Frist zur Nachbesserung einräumen musste, hat er ein Anrecht auf anteilige Miete. Wenn Sie allerdings deutlich angezeigt haben, dass die Übergabe statt am 18 schon am 8 hätte stattfinden können, müssen sie den Anteil der vermieterseitigen Verzögerung nicht bezahlten.
Würde mich mit dem VM auf 8/30 der Monatsmiete einigen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.