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Eigenständigkeit

 
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rita2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 01:53    Titel: Eigenständigkeit Antworten mit Zitat

Hallo an alle
mir brennt eine Frage auf der Zunge
Wir sind oder waren eine Gmbh.nach Heirat mit einem grossen unternehmer ,erhielt der
51 % der Geschäftsanteile. Dieser hat einen Beherrscungsvertrag mit Gewinnabführung mit uns geschlossen.
Kann mich mal einer aufklären ,was das ist u bedeutet?
Verstehe spez. Gewinnabführung nicht,weil unser Haus doch immer C 4Jahre ) nur verluste einfährt .Wie rechnet sich dann das Wort?
Angebl. wurden schon mehr als 1 mill.Euro von ihm in unser Haus gesteckt,sind wir überhaupt noch eigenständig oder müssen wir immer mehr von anderer Gruppe übernehmen?
Die Leitlinien von anderer Gruppe sind uns schon übergeben worden.
Weches Verhalten ist erforderlich?

Sind wir noch bei unserer Gmbh oder gehören wir zur anderen Gruppe???
Viele Grüsse und vielen Dank
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Beherrschungsvertraqg bedeutet nur, dass die Leitung eines Unternehmens einem anderen Unternehmen unterstellt wird.

Einfach gesagt: In dem Vertrag steht, wer der Boss der GmbH ist.

Und Gewinnabführung bedeutet nur, dass (und wieviel...) Gewinne abgeführt werden, wenn solche vorhanden sind.

Die GmbH gibt es weiterhin. Ohne besondere Umstände sind die Arbeitnehmer auch weiter Arbeitnehmer der GmbH
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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JS2
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 421

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. Vertrag müssen auch die Verluste übernommen werden, analog § 301 AktG, da anderenfalls der Vertrag steuerlich nicht anerkannt wird.

Im übrigen muss (steuerlich und gesellschaftsrechtlich) der Minderheitsgesellschafter lt. Vertrag eine jährlich Ausgleichszahlung erhalten, die Höhe muss im Vertrag festgelegt sein.
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rita2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, soweit kann ich folgen
was ich aber noch nicht checke: Müssen wir jetzt von dem "Boss" alles übernahmen?
z.B. Leitlinien ----- haben wir selbst
Doku-System-------wurde schon neu eingefürt
AZ und Bezahlung, Medikamentenbestellung usw.und so fort.
Wir sind doch eigenständig oder?
ES kommt immer mehr von der anderen Gruppe in unser Haus.
BR kann da wohl nix machen oder???


mfg
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

rita2 hat folgendes geschrieben::
Gut, soweit kann ich folgen
was ich aber noch nicht checke: Müssen wir jetzt von dem "Boss" alles übernahmen?
z.B. Leitlinien ----- haben wir selbst
Doku-System-------wurde schon neu eingefürt
AZ und Bezahlung, Medikamentenbestellung usw.und so fort.
Wir sind doch eigenständig oder?
ES kommt immer mehr von der anderen Gruppe in unser Haus.
BR kann da wohl nix machen oder???


Für die Einführung von Dingen, die der Mitbestimmung unterliegen, ist es egal, woher sie kommen, der BR behält sein Mitbestimmungsrecht. Was bereits nach arbeitsvertraglichen Regelungen garantiert ist, kann ohne Zustimmung der jeweiligen Arbeitnehmer nicht ohen Änderungskündigung verändert werden.

So wie Sie das allerdings auch in anderen Posts geschildert haben, kann es auch sehr gut sein, dass Sie in einem von Grund auf maroden Unternehmen arbeiten, das nun einmal saniert werden muss. Und wenn Ihr Betriebsrat dann unflexibel oder inkomeptent ist, kann es gut sein, dass eben nicht über eine Veränderung der Arbeitsbedingungen, sondern über Rationalisierung und Umstrukturierung (=Kündigungen) gearbeitet werden muss oder die Bude gleich dicht gemacht wird.
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rita2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll ich "von Grund auf marodes " definieren?
Meinst du das Gebäude ?
Oder die ganue unternehmensstrategie?

Unser Haus ist 1998 gebaut worden und eigentl.ein sehr schönes ,kl. familieres Heim.
Die Führung lässt allerdings zu wünschen übrig,die vorherigen Gesellschafter zogen alle zu viel für sich ab.
Bei der jetzigen sind auch so einige Ungereimtheiten,z,b.werden Leute auf der Gehaltsliste geführt, die gar nicht oder nicht mehr bei uns arbeiten.

Wir sehen und hören nur das wir kein Geld mehr haben,aber ein neues Haus eröffnet werden soll.
Ich glaube wir sind nur Abschreibungsprojekt für das grosse Unternehmen.
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