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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 15.07.05, 13:04 Titel: Keine Versicherung nimmt mich auf?! |
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Hallo,
kurz die Fakten:
1. Leitungswasserschaden
2. Vorwurf der VGH: Grob Fahrlässig: Keine Zahlung, sofortige (1 monatige) Kündigung.
3. Nun will uns keine Versicherung mehr versichern?!
Wie geht das an?
Danke und Gruß |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.07.05, 13:08 Titel: |
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Hallo Ron,
das Thema hatten wir doch schon mal, oder?
Ich denke, es dürfte keine Probleme geben, eine Feuer- und ggf. auch Sturmversicherung für das Gebäude abzuschließen.
Leitungwasser ist hier natürlich problematisch. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.07.05, 13:14 Titel: |
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aber selbst versicherungschutz für leitungswasserschäden ist nicht unbedingt ausgeschlossen (wenns denn nur grob fahrlässig war)...evtl. mit selbstbeteiligung könnte es möglich sein.
bei wievielen versicherern haben sie schon anträge gestellt? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 16.07.05, 09:40 Titel: Merkwürdiges Verhalten von mehreren Versicherungen |
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Hallo,
das Thema hatten wir wirklich schon, leider. Sorry,aber inzwischen hat sich der Sachverhalt etwas geändert.
Also inzwischen haben wir von 2 Versicherungen definitive Absagen. Es sieht so aus, als ob die Versicherungsvertreter selbst überrascht sind von der negativen Haltung Ihrer Direktion.
Ich habe den Verdacht, dass da irgendetwas nicht stimmt. Also: die Versicherungsvertreter sind hier vor Ort, sehen den Wasserschaden, stellen Fragen und bekommen wahreitsgemäße Antworten. "Kein Problem" und dann nach einigen Tagen bekommen wir eine Absage. Ein Versicherung wollte uns die Absage sogar nicht schriftlich bestätigen.
Nochmal so zum Ablauf: Der Wasserschaden wird von uns gemeldet. Die VGH schickt einen Gutachter. Dieser verlässt nach 10 minutiger oberflächlicher Begutachtung das Haus ohne wirklichen Kommentar ("Das sei ihm zu heiß, er gibt es an Hannover weiter") und vier Tage später bekommen wir ein Einschreiben: "Wir zahlen nicht und kündigen innerhalb einer Monatsfrist".
Ab jetzt sindwir Freiwild und finden keine Nachfolgeversicherung und die Bank setzt uns nun einen Termin.
Was geht hier ab? |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 16.07.05, 14:39 Titel: Datenschutz |
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Noch etwas, was mich irritiert: Die Versicherungen scheinen untereinander sehr kommunikativ zu sein. Gibt es bezüglich Datenschutz bei denen eine Sonderregelung?
Hat jemand Erfahrung mit BaFin oder sogar damit, ob sich die Presse / TV mit dieser Geschichte befassen würde? |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 18.07.05, 10:18 Titel: |
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Eine nicht ganz unerhebliche Frage dürfte lauten, wieviele Wasserschäden es denn schon in der jüngeren Vergangenheit gegeben hat? Wenn wir hier von 2 oder gar 3 Vorschäden sprechen würden, wäre die verhaltene Zeichnungsbereitschaft der Versicherer nachzuvollziehen. Das man jemanden nicht haben möchte, der einen Wasserschaden hat ist klar. Wenn dieser aber abgewickelt ist dürfte doch bei einem Schaden nichts im Wege stehen. Vielleicht solltest Du auch mal probieren Dich an einen etwas "externeren" Versicherer zu wenden und da einen Antrag zu stellen. Denn Du musst ja auch angeben, wieviele Anträge Du gestellt hast - und mit jedem, der abgelehnt wird wächst Versicherungsseitig natürlich die Skepsis warum dem so ist?!? _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 18.07.05, 11:05 Titel: Wir hatten noch nie einen Wasserschaden |
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ich kann mich eigentlich gar nicht daran erinnern irgendwann irgendeine Versicherung in Anspruch genommen zu haben.
Abgelehnt haben bisher die Continentale und die AXA, beides sind ja keine reginale Versicherungen. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 18.07.05, 11:09 Titel: |
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Egal wie viele Vertreter euch eine Zusage machen, dass ihr angenommen werdet (was sie im übrigen nicht dürfen), die endgültige Annahmeprüfung macht immer die zuständige Fachabteilung der jwlg. Versicherungsgesellschaft. Da kann euch jeder viel erzählen.
Wahrscheinlich begründen sich die Ablehnungen auf euren Antworten zum Schadenverlauf eures Vertrages. Keine Versicherungsgesellschaft ist gezwungen, euch anzunehmen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 18.07.05, 11:10 Titel: |
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Ok, dann sind wir schon einmal ein ganzes Stückchen weiter... Erkundige Dich mal (bevor es noch weitere Absagen regnet) welcher regionale Versicherer in Deiner Umgebung besonders "Regulierungsfreudig" ist. Und da einfach mal aufschlagen.
Mit Überregional meinte ich eher die Versicherer, die wirklich weit weg sitzen und auch keine Agentur in der Umgebung haben. Da hat es den Vorteil, dass die nicht so schnell auf die Idee kommen werden um zu gucken.
Im Allgemeinen jedoch solltest Du Dich darauf gefasst machen, dass Du ohne Selbstbeteiligung nicht davonkommen wirst. Zumindest ist die Chance verschwindent gering. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 18.07.05, 11:18 Titel: |
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| Zitat: | | Denn Du musst ja auch angeben, wieviele Anträge Du gestellt hast - und mit jedem, der abgelehnt wird ... |
wird danach im antrag auf gebäudeversicherung gefragt? ich dachte, das gibts nur in der krankenversicherung?
ich kann das ganze nicht nachvollziehen. sicher das nicht irgendwo auch noch "vorsatz" oder "falsche angaben" im raum mitschwebt?
oder ist das gebäude oder das leitungswassersystem in einem so schlechten zustand, dass der nächste schadenfall schon abzusehen ist?
das würde dann auch mehr für die "plötzliche" kündigung sprechen...
ansonsten ist grobe fahrlässigkeit ohnehin nicht versichert, egal ob bei der pfefferminzia oder nixzahlia...(ob in diesem fall grobe fahrlässigkeit vorliegt ode rnicht, ist eine andere sache...) von daher kann es jedem anderen versicherer auch egal sein, wenn ein vorschaden vorliegt, der wg. grober fahrlässigkeit nicht entschädigt wurde...tritt wieder ein schaden aufgrund grober fahrlässigkeit ein, wird der halt wieder abgelehnt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 18.07.05, 12:38 Titel: |
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| Zitat: | | wird danach im antrag auf gebäudeversicherung gefragt? ich dachte, das gibts nur in der krankenversicherung? |
Klaro wird danach gefragt - der Versicherer muss sich doch für den Leistungsfall JEDE Möglichkeit offen halten um im Schadenfall von der Zahlung frei zu sein
Aber im Ernst - mit so etwas wie Vorsatz und "Krass"-Grober-Fahrlässigkeit liebäugele ich auch. Nicht zuletzt wegen des plötzlichen Rausschmisses. Abwarten Tee trinken.
Ach ja - Ratschlag aus der Praxis... Die Bank-Räuber interessiert nur, ob das Häusle Feuerversichert ist... Vielleicht wollen die noch Sturmschutz, aber Wasser nicht so unbedingt. Alls klärchen?  _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 18.07.05, 12:50 Titel: |
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| lars hilse hat folgendes geschrieben:: |
Klaro wird danach gefragt - der Versicherer muss sich doch für den Leistungsfall JEDE Möglichkeit offen halten um im Schadenfall von der Zahlung frei zu sein
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Mir ist kein Antragsformular zur Wohngebäudeversicherung bekannt, auf dem gefragt wird, ob bisher Anträge von anderen Versicherern abgelehnt wurden.
Es wird gefragt nach Vorschäden (Anzahl, Art und Höhe), wer der Vorversicherer ist und wer gekündigt hat (VN oder Versicherer). Der Sachbearbeiter beim neuen Versicherer macht eine Anfrage beim Vorversicherer (meist telefonisch), um sich die Angaben bestätigen zu lassen, und das wars. Einezlheiten über Ungereimtheiten bei der Schadenregulierung erfährt man normalerweise nicht.
| lars hilse hat folgendes geschrieben:: |
Ach ja - Ratschlag aus der Praxis... Die Bank-Räuber interessiert nur, ob das Häusle Feuerversichert ist... Vielleicht wollen die noch Sturmschutz, aber Wasser nicht so unbedingt. Alls klärchen?  |
Eben Das hatten wir schon (siehe oben). Es ist mir völlig unverständlich, warum hier ein Antrag auf Feuer- und ggf. Sturmversicherung abgelehnt werden sollte. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 18.07.05, 13:19 Titel: |
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Hab gerade nochmal nachgesehen - bei uns ist es in der Tat so, dass nach abgelehntern Anträgen gefragt wird und deren Anzahl etc. pp. - als das übliche. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 19.07.05, 22:54 Titel: |
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| lars hilse hat folgendes geschrieben:: | | Hab gerade nochmal nachgesehen - bei uns ist es in der Tat so, dass nach abgelehntern Anträgen gefragt wird und deren Anzahl etc. pp. - als das übliche. |
Selbst wenn die Frage gestellt würde, ein Vorschaden ist kein Ablehnungsgrund. Ich kenne mehrere Geselschaften, die definitiv mit einem Vorschaden versichern.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 20.07.05, 19:03 Titel: Keine falschen Angaben |
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Ich / Wir haben keiner Versicherung vorenthalten, was wir für einen Schaden hatten und das uns die VGH nach Schadenseintritt sowas von schnell rausgeworfen hatte, dass wir nicht mal hätte sagen können: "Okay, wir tragen den Schaden selbst".
Richtig ist, dass wir in einem Rechtsstreit sind (noch reden die Anwälte miteinander), da uns grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Was wir übehaupt nicht nachvollziehen können. Zwei Monate vor Schadenseintritt wurde die Heizungsanlage von einem Fachmann einer Wartung unterzogen und nichts beanstandet. Uns wirft die VGH nun vor, dass wir hätte erkennen können, dass da etwas nicht stimmt und dieser Schlauchbruch hätte VON UNS verhindert werden können.
Naja. Aber wie gesagt, selbst wenn wir mit dem Urteil der VGH (Grobe Fahrlässigkeit) einverstanden gewesen wären, wären wir in der selben Lage, da die Kündigung kam, bevor wir hätten was sagen können.
Ach ja, das Haus ist Baujaht 1998, also die Rohre sind alle in Ordnung. |
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