Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.07.05, 13:43 Titel: Meine Anwältin hält sich nicht an Absprachen, sondern droht
Hallo! Wir haben einen Riesenärger mit einer Anwältin. Es geht um einen Mietrechtsfall, genauer gesagt, wir wollen die Miete mindern, wegen Mängeln. Sie wurde uns von einem Nachbarn empfohlen, der im selben Haus wohnt und dieselben Probleme hat. Es geht um gravierende Mängel, die sich über drei Jahre angehäuft haben. Wir sind in der Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung hat telefonisch angekündigt, den Fall zu zahlen. Die Anwältin sollte die Mängellisten (die ich jährlich an die Hausverwaltung geschickt habe) der Versicherung schicken. NUR DIE LISTEN! Sie hat aber auch einen Brief von mir an die Hausverwaltung mitgeschickt, der nur für ihre Unterlagen bestimmt war, um sie voll ins Bild zu setzen. In dem habe ich in einem Anflug von grossem Ärger eine Formulierung benutzt, die eventuell darauf schliessen lässt, dass die Mängel schon vor Abschluss der Rechtsschutz bekannt waren. Ist nicht so, war nur blöd ausgedrückt, weil ich so sauer war. Erst hat die Anwältin behauptet, den Brief gar nicht an die Rechtsschutz geschickt zu haben (denn DER WAR JA AUCH GAR NICHT ANGEFRAGT). Dann, als sich rausstellte, dass er doch mitgeschickt wurde, und die Rechtsschutz daraufhin erstmal ihre Zusage zur Kostenübernahme zurückgenommen hat, hat sie uns sofort eine Rechnung geschickt: für vier kurze Telefonate (1x Hausverwaltung, 3x ich) und zwei Briefe (einmal Rechtsschutz mit Listen, einmal Hausverwaltung) und die Kopien der Briefe an uns, für rund EUR 1.500. Wir haben dann die Rechtsschutz angerufen und erklärt, wie es zu dem Brief (Wut) gekommen war. Rechtsschutz wollte daraufhin nochmal wohlwollend prüfen. Wir sind dann aus der Wohnung ausgezogen, nach England. Aus beruflichen Gründen. Das war ihr bekannt. Anwältin schickte Mahnung. Mein Mann hat mit Anwältin gesprochen. War schliesslich auch ihr Fehler, dass die Rechtsschutz erstmal abgelehnt hat, Rechtsschutz prüft aber nochmal undsoweiter. Sie war total nett und sagte, o.k., dann warten wir erst einmal ab, was die Rechtsschutz sagt und verfolgen die Dinge mal weiter. Wir werden uns da bestimmt einig, machen Sie sich da mal keine Sorgen.
Plötzlich, wir haben noch keine Entscheidung von der Rechtsschutz und haben auch ihre Zeit erstmal nicht weiter in Anspruch genommen, droht sie mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid europaweit, Strafanzeige wegen Betrugs (sie wirft uns vor, wir hätte nie vor gehabt, sie zu bezahlen), europaweiter Eintragung in die Schufa für uns und sogar für unsere Firma! Wir sollen sofort die EUR 1.500 zahlen, sonst trägt sie für die o. g. Massnahmen Sorge. Ich bin fassungslos! Dazu kommt: es ist seit unserer telefonischen Absprachen nichts, aber auch rein gar nichts passiert, was diese Reaktion nun erklären könnte. Der Nachbar, der sie empfohlen hat und mit dem sie befreundet ist (nicht zusammen, nur befreundet), hat gestern mit ihr nochmal gesprochen und versteht das Ganze auch ganz und gar nicht. Wir hatten eine Absprache und nun sowas!! Ist das eigentlich rechtens, oder ist das Nötigung? Wir hatten im Leben nie vor, diese Frau zu betrügen!! Aber wir haben auch keine Lust, wegen ihres Vorgehens die Rechtsschutz zu verlieren und ihr dann auch noch eine vergleichsweise hohe Summe hinterherzuwerfen!! Und ich finde es auch unmöglich von ihr, je nach Lust und Laune mit ihren Mandanten zu verfahren! Würde eine Beschwerde bei der Anwaltskammer etwas bringen? Für Antworten wäre ich dankbar!
Sie haben also einen Brief, der als Indizienbeweis dienen könnte, dass Sie mit Inanspruchnahme der Versicherung evtl. betrügerisch handeln.
Da dies der Versicherung bekannt wurde, zog diese Ihre Deckungszusage zurück
Ihre Anwältin stundete Ihnen daraufhin kulanterweise das ihr zustehende Honorar bis auf weiteres .
Sie haben keine Maßnahmen unternommen, die Leistung der RSV zu erzwingen und viel Zeit ist vergangen.
Sie setzen sich ins Ausland ab, ohne zu zahlen.
Die Anwältin möchte nun nachdem weitere Zeit vergangen ist, Ihr Honorar.
Sie sind "fassungslos".
Nun meine zwei Fragen:
1. Warum zahlen Sie eigentlich nicht? Die Anwältin hat grds. einen Honoraranspruch völlig unabhängig davon, ob die RSV zahlt oder nicht. Ob die RSV zahlt oder nicht ist eine Frage allein zwischen Ihnen und Ihrer RSV.
2. Wieso erstaunt es Sie, dass Leute das Entgelt für ihre Arbeit auch irgendwann einmal haben möchten? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
@questionable content: Das, was Sie als Übersetzung bezeichnen ist eher eine Interpretation. Aber sehr interessant. Daher noch einmal ein Kommentar in chronologischer Reihenfolge der Ereignisse:
1. Nein, wir wollen die Versicherung nicht betrügen. Der Versicherung ist die Komplexität der gesamten Mängelsituation bekannt. Und auch, dass es vor Versicherungsbeginn schon Mängel gab und nach Eintritt Versicherungsschutz massive neu dazugekommen sind. Das Dokument, welches die Anwältin geschickt hat, ist missverständlich und bewog die Versicherung zunächst zu einer vorläufigen Absage. Nach Erörterung des Falles mit der Versicherung jedoch, geht diese von einem Grenzfall aus, der im Hause nochmals besprochen wird. Uns wurde angekündigt, man wolle zumindest einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen. Niemand hat uns dort bis heute - auch nach kompletter Einsicht in die Dokumentation - in irgendeiner Form eine betrügerische Absicht unterstellt. Im Gegenteil, man ist sogar sehr bemüht, eine gute Lösung für diesen Grenzfall zu finden.
2. Wir sind aus beruflichen Gründen (Projekte) für einige Zeit nach England gezogen, was die Anwältin seit unserem ersten Informationsgespräch wusste. Wir haben die Wohnung aber erstmal nicht aufgegeben, sondern einen Untermieter gesucht und unsere Firma in Deutschland führen wir auch weiter.
Parallel zu 2. lief 3. Die Anwältin war bereit, ihre Honorarnote zurückzustellen, zumindest, bis die Versicherung eine endgültige Aussage gemacht hat. Sollte die Versicherung nur teilweise zahlen, oder eventuell gar nicht, dann wollte sie sich mit uns einigen. Das war die - sehr freundliche - Vereinbarung.
4. Die Versicherung hat noch keine endgültige Aussage gemacht. Wir haben wiederholt darum gebeten. Wir können nicht ausschliessen, dass die Tatsache, dass wir im Moment in England wohnen, den Tatendrang der Versicherung etwas verlangsamt (meine Interpretation, rein subjektiv)
5. Die Anwältin droht plötzlich. Auf unsere Vereinbarung angeschrieben, reagiert sie nicht. Gar nicht.
Generell: natürlich wundere ich mich nicht, wenn jemand sein Honorar für geleistete Arbeit irgendwann einmal haben möchte. Sie soll es ja auch bekommen. Und wir werden es auch bezahlen. Das ist gar nicht mein Anliegen.
Mein Anliegen ist, dass es mich in der Tat "fassungslos" macht, wenn man mit einem Anwalt eine eindeutige Absprache trifft und dieser dann einfach eine Kehrtwende vollzieht. Wenn er plötzlich alles, in gegenseitiger Freundlichkeit und mit gegenseitigem Respekt, Besprochene, schlichtweg ignoriert. Entweder man hält sich an eine gegenseitige Absprache, oder man braucht erst gar keine zu treffen (wiederum: meine Meinung). Und wenn der Anwalt dann sogar unvermittelt Betrug unterstellt und einem mit Ruin droht, dann wird es ganz bizarr. Das ist es, was mich fassungslos macht.
@questionable content: Das, was Sie als Übersetzung bezeichnen ist eher eine Interpretation.
Dann sind Sie auf dem richtigen Denkweg.
Nun überlegen Sie bitte nüchtern 2 Dinge:
(1) Wie sich die Situation für Sie darstellt, ist nur eine Perspektive. Die anderen Beteiligten haben eine andere.
(2) Meiner Erfahrung nach sind "eindeutige" mündlcihe Absprachen selten eindeutig. Und selbst wenn Sie es gewesen sein sollten, ist das aufgrund menschlicher Fehlbarkeit noch lange nicht das, was am Ende beweisbar dem Richter vorliegt.
Ob Sie nun bloß vertstanden haben, dass Ihre Anwältin Ihnen den Vergütungsanspruch bis ultimo stunden wollte oder ob sie es tatsächlich so geeint hat, das kann ich Ihnen nicht sagen. Was ich Ihnen sagen kann ist, dass nichteinmal Ihre eigene Formulierung
Zitat:
Sie war total nett und sagte, o.k., dann warten wir erst einmal ab, was die Rechtsschutz sagt und verfolgen die Dinge mal weiter. Wir werden uns da bestimmt einig, machen Sie sich da mal keine Sorgen.
in dieser Hinsicht eindeutig eine Stundung bis zu einer endgültigen Entscheidung der RSV ist.
Daher mein Vorschlag:
Wenn Sie insoweit Zweifeln, prüfen Sie, ob die Höhe der Vergütung stimmt - wie das geht, wer ggf. hilft dazu gibt es hier einige gute Threads.
Wenn Sie dann davon ausgehen, dass die Rechnung stimmt, aber dennoch nicht sofort oder in voller Höhezahlen wollen, dann sollten Sie sich eine Verhandlungslösung überlegen oder auf die Folgen einstellen. Es ist nicht gerade abwegig, dass jemand es als Bedrohung seiner Forderung ansieht, wenn der Schuldner ins Ausland zieht - warum er das macht ist dabei recht egal. Wenn es aber nur darum geht, dass der Gläubiger fürchtet, sein Geld nie mehr wieder zu sehen, gibt es viele Möglichkeiten, eine Sicherheit zu stellen. [/quote] _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 21.07.05, 20:52 Titel: Titel: Meine Anwältin hält sich nicht an Absprachen, sondern
Moment mal. Ich glaube, hier läuft einiges schief. Wenn der Rechtsanwältin bekannt war, dass Du diese nur "unter der Bedingung" beauftragst, dass die RS zahlt, (und so verstehe ich das), dann besteht kein Gebührenanspruch. Höchstens für das Einholen der Deckungszusage bei der RS. Aber da zweifel ich wegen der Bedingung. Wenn eine solche Bedingung ausgesprochen wurde, und durch Zeugen beweisbar ist (wer hat die Vollmacht unterschrieben ? Waren Zeugen dabei?), dann würde ich persönlich gar nichts zahlen. Vielmehr würde ich der RA`in ein paar nette Worte sagen und eine formelle Entschuldigung für den Betrugsvorwurf verlangen. Sonst würde ich Strafanzeige wegen Verdacht der Nötigung (und nichts anderes liegt dann vor) erstatten. Die Kammer bekommt dann eh von der StA eine Abschriift.
Ein Vergleich ist aber immer besser. _________________ Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Verfasst am: 26.07.05, 11:33 Titel: Frag nie einen Anwalt zu anderen Anwälten ;o))
Moien,
Anwälte sind wie Krähen - keine hakt der anderen ein Auge aus - wie man hier ja sieht - und sei das Verhalten noch so verwerflich bis kriminell!
Man sollte auch gerade bei Anwälten mündliche Absprachen protokollieren und zur Sicherheit an den Anwalt faxen - rein um Mißverständnisse zu verhindern!
Im beschriebem Falle ist auf jeden Fall ein Schreiben an die Anwaltskammer angebracht - manchmal agiren die dann tatsächlich ;o)
Zudem würde ich die Staatsanwaltschaft informieren mit der Bitte das Verhalten auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen.
Zudem kann man die Rechnung der Versicherung senden und auf Korrektheit überprüfen lassen.
Der Anwältin würde ich ein kurzes Schreiben senden mit der Aufforderung ihre Drohungen unverzüglich zurückzunehmen und dem Hinweis, das ihr im Falle von strafrechtlich relevantem Verhalten (wie Meldung an die Schufa) die entsprechenden Kosnequenzen ziehen werdet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.