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Nutzung eines Wohnungs-Gartenstückes ablehnen

 
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Siggi Mathies
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 16:04    Titel: Nutzung eines Wohnungs-Gartenstückes ablehnen Antworten mit Zitat

Hallo.

Folgende Situation: LEG hat nach Modernisierungsmassnahmen auch ein Gartenstück für die jeweiligen Erdgeschoss-Mietparteien umzäunt (angrenzend an seinen Balkon und Betretbar gemacht durch eine neu angebaute Treppe).
Liege ich richtig, dass der Mieter die Bewirtschaftung zu seinen Lasten ablehnen kann, wenn er bei Schaffung dieses Gartenstückes schon seit langem (30 Jahre) Mieter in dieser Erdgeschosswohnung ist (z. B. 85 jährige Rentnerin).
Muss der Mieter bei Ablehnung dulden, dass dieses Gartenstück an jemand anderes vergeben wird?
Wenn das Gartenstück nicht gegen den Willen des Mieters anderweitig vergeben werden kann, kann der Mieter von der LEG verlangen, dass auf diesem Gartenstück kein grober Wildwuchs entsteht?
Oder kann er nur auf Wildwuchs-Beseitigung bestehen, wenn sich dadurch eine Unzumutbare Behinderung ergibt?

Vielen Dank

Siggi Mathies
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi,

macht die LEG das jetzt in ganz Deutschland so, oder nur in ihrer "Aushängeschildsiedlung" in Köln? Meine Eltern wohnen auch dort....
Eigentlich muss für die Gartenstücke doch ein neuer Mietvertrag gemacht werden, oder ggf. ein Nutzungsvertrag. Für Deine Fragen wäre hier natürlich der Inhalt interessant.
Ich würde mal mit der LEG reden, da durch die gemeinschaftlichen Gartenfläche eine Gartenpflege anfällt, ob die auch hier greifen würde.
Welche Aussage macht die LEG überhaupt in diesem Fall?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, daß Mieter grundsätzlich die Kosten der Grünanlagepflege zahlen müssen - auch dann, wenn sie die Rasenflächen nicht nutzen oder gar nicht nutzen können.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lucky,
hier ist es so, dass ehemalige Gemeinschaftsgrünflächen partiell eingezäunt wurden und den anliegenden Parterrewohnungen zugeordnet wurden, als Zugang wurde der Balkon umgebaut. (mit Treppe)
Daher interessiert mich die Frage mit dem ggf. neuen Miet- oder Nutzvertrag.
_________________
Grüße
Susanne


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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Liege ich richtig, dass der Mieter die Bewirtschaftung zu seinen Lasten ablehnen kann, wenn er bei Schaffung dieses Gartenstückes schon seit langem (30 Jahre) Mieter in dieser Erdgeschosswohnung ist (z. B. 85 jährige Rentnerin).

Ja, wenn der Garten bisher nicht zur Wohnung gehörte kann man ihn nicht zwingen nun den Garten anzumieten und zu pflegen.
Zitat:
Muss der Mieter bei Ablehnung dulden, dass dieses Gartenstück an jemand anderes vergeben wird?

Klar, dem VM steht dann frei sein Eigentum einem anderen Interessenten zu vermieten. Der Garten gehört ja nicht zur Wohnung, deshalb kann er selbstverständlich an jemand anderen vermietet werden, der EG-Mieter hat wohl wegen der günstigen Lage ein "Vormietrecht" bekommen....
Zitat:
Wenn das Gartenstück nicht gegen den Willen des Mieters anderweitig vergeben werden kann, kann der Mieter von der LEG verlangen, dass auf diesem Gartenstück kein grober Wildwuchs entsteht?

Frage stellt sich nicht, da der VM den Garten selbstverständlich an jemand anderen vermieten darf.
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Melanie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

anders würde es aussehen wenn der VM die Wohnung neu vermietet!
Dann kann er selbstverständlich von vornerein den Garten und die Pflege dessen in den Mietvertrag aufnehmen.
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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