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Verfasst am: 20.07.05, 16:14 Titel: WG - Mietvertrag läuft auf VorVorVormieter
Hallo Leute !
Es kommt oft vor dass in Studenten WG`s die Bewohner wechseln und binnen 2-3 Jahren ist dann die ganze Wg ausgetauscht. Wie ist das wenn der Mietvertrag ursprünglich auf Leute lief die inzwischen schon jahre nicht mehr dort wohnen und sich mehrere Generationen Nachmieter abgewechselt haben. Es ist dann oft üblich dass sich der Ausziehende vom Nachmieter seines Zimmers einen Teil der kaution geben lässt (z.B. 25% bei einer 4RW).
Wenn sich die WG nun auflöst weil alle gleichzeitig ausziehen, was passiert dann. Können sich die jetzigen Bewohner die Kaution bei ordnungsgemässer übergabe vom VM die Kaution auszahlen lassen ? Und was ist wenn sie ausziehen und der Preis der anstehenden Reparaturen die Kaution übersteigt. Kann der VM die letzten Mieter haftbar machen? Kann er denjenigen haftbar machen der im Vertrag steht aber schon Jahre nicht mehr dort Wohnt. Und was ist wenn dieser inzwischen ins Ausland gegangen ist (z.B. USA in ein Forschungslabor - ein Land in dem es keine Meldepflicht gibt) und demzufolge gar niemand die Adresse kennt ?
Ist Gott sei Dank ein theoretischer Fall, aber einer der beihnahe passiert wäre (in diesem Fall wogen Kaution und Malerkosten einander auf)
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 20.07.05, 16:19 Titel:
Ohne es wirklich zu wissen.
Was der Vermieter will kann den Untermieter zunächst herzlich egal sein. Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Hauptmieter und muss sich auch an diesen halten.
Damit der Untermieter seine Kaution zurück bekommt müsste er sich imho ggf an den Hauptmierter wenden...
Ich würde sagen, der Untermieter muss sich an denjenigen wenden, dem er die Kaution gezahlt hat. Das dürfte der "Hauptmieter" sein. Ich würde den Fall so auffassen, dass hier eine "Verkettung" von Untermietverträgen (wahrscheinlich vom VM nicht genehmigt ) vorliegt, also Vertragspartner (Hauptmieter) --> 'Hauptmieter' II --> 'Hauptmieter' III --> ... --> 'Hauptmieter' n --> aktueller Mieter (Untermieter)
Der Vermieter hat aber grundsätzlich einen Vertrag mit dem im MV genannten, außer es gibt einen weiteren Vertrag entweder zwischen VM, Mieter und Nachmieter oder mehrere Verträge/Vereinbarungen zwischen den einzelnen Beteiligten. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Ja aber was kann der Vermieter tun wenn der Mieter laut Vertrag nicht mehr greifbar ist (im Ausland, d.h. der freien Welt ohne staatliche Kontrolle) oder nehmen wir ann er wäre inzwischen z.B. bei Unfall gestorben und hat auch keine Erben. Kann er sich an die letzten Mieter halten.
Was die Verträge anbelangt: nehmen wir an es gab keine schriftlichen Verträge, nur die mündliche Vereinbarung, das der Neue in das Zimmer des Alten Mieters einzieht, Miete bezahlt und die Kaution "übernimmt". Im übrigen nehmen wir an der Vermieter ist jeden Tag in einer Art Hausmeisterwohnung und hat dem jahrelangen Wechsel der Bewohner durch Duldung bzw. akzeptieren der Mietzahlungen stillschweigend zugestimmt ohne jemals eine änderung der schriftlichen Verträge hinsichtlich der Namen zu verlangen.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 20.07.05, 17:11 Titel:
Zitat:
Kann er sich an die letzten Mieter halten
Er hat doch keinen Vertrag mit diesem... imho geht das im Allgemeinen nicht...
Der Vermieter muss aber auch selten dämlich gewesen sein wenn er überhaupt eine solche Verkettung von Untermieterverhältnissen überhaupt zugelassen hat.
Ja aber was kann der Vermieter tun wenn der Mieter laut Vertrag nicht mehr greifbar ist (im Ausland, d.h. der freien Welt ohne staatliche Kontrolle) oder nehmen wir ann er wäre inzwischen z.B. bei Unfall gestorben und hat auch keine Erben. Kann er sich an die letzten Mieter halten.
Prinzipiell kann er sich an diese nicht halten, wenn kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem derzeitigen "Bewohner" bestanden hat. Wenn der Mieter ohne Erbe verstorben / ins Ausland verzogen ist und dort nicht "greifbar" (außer für Inkasso Team Moskau ) ist, dann hat er Pech gehabt. Das ist aber immer so...
Zitat:
Was die Verträge anbelangt: nehmen wir an es gab keine schriftlichen Verträge, nur die mündliche Vereinbarung, das der Neue in das Zimmer des Alten Mieters einzieht, Miete bezahlt und die Kaution "übernimmt".
Ob die Verträge schriftlich sind oder nicht, ist unerheblich; für den Mietvertrag ist keine Form zwingend vorgeschrieben. Das einzige, was erheblich ist, ist noch der "Rechtsbindungswille", der liegt wohl vor. Das größte Problem ist: Beweisbarkeit. Für die Kündigung ist allerdings die schriftliche Form zwingend vorgeschrieben, aber man könnte das so interpretieren, dass zwischen den Vormietern und dem VM ein Mietaufhebungsvertrag zustande gekommen ist, der muss nicht schriftlich sein.
Zitat:
Im übrigen nehmen wir an der Vermieter ist jeden Tag in einer Art Hausmeisterwohnung und hat dem jahrelangen Wechsel der Bewohner durch Duldung bzw. akzeptieren der Mietzahlungen stillschweigend zugestimmt ohne jemals eine änderung der schriftlichen Verträge hinsichtlich der Namen zu verlangen.
Jetzt wirds ganz spannend: Das könnte man z.B. so interpretieren, dass der VM dem Wechsel zugestimmt hat und die jetzigen "Bewohner" Mieter, also Vertragspartner des VM sind und die alten Mieter aus dem Mietvertrag draußen sind. Hat jeder Mieter einzeln an den VM überwiesen? Wenn er das "geschluckt" hat, dürfte das ein Indiz dafür sein, dass diese Situation vorliegt...
Im Übrigen: Alles meine Sichtweise und meine Interpretation. Das kann man alles auch anders interpretieren. Ich kenne evtl. nicht alle Regelungen und ich kenne bestimmt nicht genügend Urteile um die Situation präzise zu beurteilen. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Die Kaution wird der VM im eigenen Interesse aber nur an den Mieter auszahlen, der seinen Vertrag unterschrieben hat.
a) könnte dieser Mieter ja eines Tages wiederkommen und Seine Kaution fordern,
b) Wenn dieser nicht kommt, hat der VM das Geld für sich ... _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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