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Zwischenmiete oder "Vollmiete"?

 
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Himmelstürmerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 08:20    Titel: Zwischenmiete oder "Vollmiete"? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Problem:
Jetztiger Mieter A möchte seine Wohnung für ein Jahr vermieten, da er für diese Zeit ins Ausland geht. Er meint außerdem, dass er, falls er zurück kommt, sich lieber eine Wohnung mit Balkon nehmen möchte, da die zeitige Wohnung keinen hat.
Nun ist das Problem, dass er diverse Möbel, wie Couch, Schreibtisch und einige Fahrräder im Keller stehen lassen möchte. Als Unterstellmöglichkeit. Da Mieter B selbst einige Möbel hat, und der Mietpreis in solch einer Großstadt nicht gerade wenig ist, frage ich mich, ob ich für dieses Jahr den vollen Mietpreis bezahlen soll, oder ob ich von dem Vormieter einen geringen Betrag verlangen könnte.
Es sieht also so aus, dass er den Keller & Dachboden komlett für seine Dinge benötigt, die allerdings laut Mietvertrag zur Wohnung gehören.
Ich bin kompromissbereit, und habe ihm auch angeboten, seine Sachen zusammen mit ihm runter- bzw. hochzutragen, weil ich verstehen kann, wie es ist, beruflich für ein Jahr ins Ausland gehen zu müssen und dann solch einen Umzug zu organisieren, zumal er dort gar nicht alle Möbel benötigt.

Wie sieht rechtlich die Lage in meinem Fall aus?

Über Ratschläge wäre ich wirklich sehr dankbar.
Gruß
Himmelstürmerin
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist erstmal das A die Erlaubnis dazu vom VM hat. Ansonsten kann der ganze Spass in einer Kündigung enden.

Wie dann die Vertragsbedingungen zwischen B und A aussehen können diese im gesetzlichen Rahmen frei vereinbaren. Solange noch kein Vertrag abgeschlossen ist also fast alles möglich, nach Abschluss nichts mehr.

Grundsätzlich gilt aber wenn B nicht alle Räume die er gemietet hat nutzen kann, kann er entsprechend die Miete mindern, es sei denn er hat dieses bei Unterschrift akzeptiert und damit ist eine Mietminderung ausgeschlossen.
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Himmelstürmerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Strider,

danke für deine Antwort.
Die Vermieterin wurde darüber schon in Kenntnis gesetzt und es wird in der nächsten Woche ein Treffen mit ihr stattfinden. Es wurde also noch nichts vertraglich festgehalten. Wollte mich nur vorab informieren, nicht dass ich nach dem Umzug noch Probleme bekomme.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Vormieter einige Dinge von sich in der Wohnung stehen lassen möchte, und sich dann, während seines Auslandaufenthaltes dazu entschliesst, nach einem Jahr all seine Dinge doch abzuholen? Oder was ist, wenn er sich dann gar nicht mehr meldet und ich mit seinem Zeug dastehe?
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