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Verfasst am: 21.07.05, 16:56 Titel: Rückstufung im Schadensfall
Liebe Leser,
angenommen im Dezember hätte Person A einen Kfz-Unfall gehabt.
Der Verursacher wird von der Polizei festgestellt (was aber ja noch nichts zur Schuldfrage aussagen soll???).
Zu Beginn des neuen Jahres erfährt Person A, dass der Unfallgegner behauptet überhaupt keine Schuld zu haben und dieser sich durch einen Anwalt vertreten lässt. Daraufhin geht Person A ebenfalls zu einem Anwalt.
Gleichzeitig erhält Person A ein Schreiben von ihrer Versicherung, dass sie aufgrund des Schadens in der SF-Klasse zurückgestuft wird.
In der Zwischenzeit hat die gegnerische Versicherung 100 % des Schadens reguliert.
Wie sich die Versicherung von Person A verhalten hat, kann im Moment nicht gesagt werden.
So, nun zu den sich ergebenden Fragen:
1. Hat die Versicherung von Person A geleistet? Ist es nicht üblich, dass dann der Anwalt oder der Versicherte informiert wird?
2. Angenommen die Versicherung hat (noch) nicht geleistet: wann wird der Vertrag wieder in die ursprüngliche SF-Klasse gestuft?
3. Falls der Unfallsverursacher nun klagen sollte: kann es dann sein, dass die Versicherung des Verursachers - die ja bereits geleistet hat- ihre Zahlungen tlw./ganz zurückfordert?
Es wäre schön, wenn mir jemand Fragen auf die Antworten geben könnte.
Sorry, dass es länger geworden ist, ich hoffe, dass es klar ist!
da solte person A bei der versicherung nachfragen, nicht hier
Zitat:
2. Angenommen die Versicherung hat (noch) nicht geleistet: wann wird der Vertrag wieder in die ursprüngliche SF-Klasse gestuft?
wenn der schadenfall abgeschlossen wurde, und die versicherung keine zahlung geleistet hat...
Zitat:
3. Falls der Unfallsverursacher nun klagen sollte: kann es dann sein, dass die Versicherung des Verursachers - die ja bereits geleistet hat- ihre Zahlungen tlw./ganz zurückfordert?
unwahrscheinlich, es sei denn es stellt sich ein ganz anderer sachverhalt heraus... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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