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Sammelgaragen, Verschließen 2

 
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lkutscha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Taunusstein

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:19    Titel: Sammelgaragen, Verschließen 2 Antworten mit Zitat

Hallo,

im Erdgeschoß eines Miethauses ist eine Sammelgarage mit drei Plätzen und separaten Toren. Die Plätze sind nicht abgegrenzt, d.h. keine Zwischenwände o.ä.. Lässt einer der Nutzer sein Tor offen, so können Unbefugte an die darin untergestellten Fahrzeuge und Gerätschaften heran. Versicherungen haften nicht, denn Diebstahl o.ä. ist ja nur gedeckt, wenn ein Aufbruch vorliegt. Für eventuelle Schäden muss man also selbst aufkommen.

Einer der anderen Nutzer ist bockbeinig und lässt sein Tor stundenlang offen!

Welche Rechtslage ist angängig?
Wie kann man das Recht auf Versicherungsschutz wahren?

Man kann nicht mal eine Wohnung verlassen ohne eine mögliche Schädigung auszuschließen. Ist man wehrlos?

Danke
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