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Wer im Vorstand von Organisation a ist, ist gleichzeitig Mitglied im Verein b, weitere Mitglieder im Verein b wären zwar möglich, gibt's aber nicht. Die Vorstände in Organisatiton a haben in den letzten Jahren gewechselt, der Verein b hat aber über Jahre hinweg keine Mitgliederversammlung gemacht. Der seit Jahren im Vereinsregister eingetragene Vorsitzende ist nicht mehr Mitglied des Vereins (was vereinsrechtlich egal ist) und ist unbekannt verzogen.
Weitere Info: Der Vorstand vertritt laut Satzung den Verein nur nach außen.
Jetzt ist natürlich erstens mal wieder eine Mitgliederversammlung fällig, damit der Vorstand neu gewählt werden kann. Gleichzeitig ist zweitens eine Satzungsänderung notwendig.
Laut Vereinsrecht ist es möglich, an statt einer Mitgliederversammlung einen Beschluss zu fassen, der die Mitgliederversammlung ersetzt. Jedenfalls dann, wenn alle Mitglieder den Beschluss schriftlich abgeben.
Gibt es Bedenken dagegen, einen Satzungsänderungsbeschluß und Neuwahlen zum Vorstand gleichzeitig ohne die dazugehörige Mitgliederversammlung auf dem geschilderten Wege durchzuführen?
Verfasst am: 21.07.05, 14:33 Titel: habe was vergessen
Wie wäre in diesem Falle eine notarielle Beglaubigung durchzuführen?
Hierzu gibt's nämlich noch ein weiteres Hindernis: Die neu zu wählenden Vorstandsmitglieder wohnen nicht alle an einem Ort. Reicht da dann der von allen Mitgliedern vorgelegte Beschluss über Satzungsänderung und Neuwahl des Vorstandes sowie die Personalausweise (oder eine Kopie) der neuen Vorstandsmitglieder?
Darf auch ein gewählter ehrenamtlicher Geschäftsführer (was laut Satzung vorgesehen ist) die Notargeschichte erledigen?
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