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Hallo Zusammen!
Ich arbeite in einem Forschungsinstitut in Garching b. München, das als gemeinnütziger e.V. organisiert ist. Im Zuge eines Erweiterungsbaus wurde vom Heizraum, der auch Versuchsraum ist, ein großer Teil abgetrennt, da die Architekten meinten, "man müsse wenigstens ein Behnderten - WC haben...". In dem neu entstanden Raum wurde also ein sog. Behinderten - WC eingerichtet, das jedoch keinesfalls so ausgeführt wurde, dass es von Behinderten auch genutzt werden kann. Es wurde folglich in den letzten vier Jahren noch nie benutzt und nimmt nur Platz weg. Wir würden das Beh.-WC gerne wieder rückbauen.
Nach Art. 51 der BayBO müssen öffentlich zugängliche Gebäude jedoch barrierefreie Einrichtungen enthalten...
Wo erfahre ich, ob unser gemeinnütziges Forschugsinstitut ein öffentlich zugängliches Gebäude ist?
Brauchen wir wirklich ein Behinderten-WC? Welche Vorschriften bestätigen oder dementieren dies?
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