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recht.de :: Thema anzeigen - BEARBEITUNG DURCH RECHTSANWALT ZU LANGSAM ??
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BEARBEITUNG DURCH RECHTSANWALT ZU LANGSAM ??

 
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osche
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 16:07    Titel: BEARBEITUNG DURCH RECHTSANWALT ZU LANGSAM ?? Antworten mit Zitat

Mein Rechfsanwalt setzt die mit ihm besprochenen Schritte nur mit sehr großer Zeitverzögerung (2-3 Wochen nach Besprechung) um.

Ein Klageentwurf wurde für "sofort" angekündigt, ist aber nach 2 Wochen immer noch nicht bei mir eingegangen.

Inzwischen hat der Beklagte alle Möglichkeit, entsprechend zu disponieren (in diesem Fall: sein Vermögen zur Seite zu bringen) bzw. sich ins Ausland abzusetzen.

Gibt es eine Richtlinie, innerhalb welcher Frist ein Anwalt tätig werden muß ??
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 07:49    Titel: Re: BEARBEITUNG DURCH RECHTSANWALT ZU LANGSAM ?? Antworten mit Zitat

osche hat folgendes geschrieben::


Gibt es eine Richtlinie, innerhalb welcher Frist ein Anwalt tätig werden muß ??


Nein, in dem Fall müssen Sie sich selbst mit dem Anwalt auseinandersetzen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Im Übrigen sind 2-3 Wochen für einen Schriftsatz nicht per se zu lang. Anwälte haben im regelfall eine Vielzahl von Mandanten zu bearbeiten und v.a. zeitlich zu koordinieren. Da gibt es eiliges und weniger eiliges. Richtig ist jedoch, dass es zu keinen Rechtsnachteilen durch zeitliche Verzögerung kommen soll. Daher sollte man den Anwalt auf die Bedenken hinweisen, damit er evtl. entsprechende Schritte zur Sicherung der Ansprüche treffen kann.

Gruß
mc
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