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Doppelstudium

 
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Dani.D
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 20:54    Titel: Doppelstudium Antworten mit Zitat

Guten Abend,

vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben, wie man in so einem Fall weiter vorgehen kann.
Mal angenommen Studentin A studiert Medizin, möchte gerne Kieferchirurgie machen, und beginnt so während ihres Studiums mit dem Zahnmedizinstudium, als noch keine Rede von Studiengebühren war. Sie schließt nach 13 Semestern das Humanmedizinstudium ab, also nach Regelstudienzeit. Zu dem Zeitpunkt ist sie im 8. Studiensemester Zahnmedizin (6. Studiensemester, da ihr die Uni 2 Urlaubssemester für Zahnmedizin während ihres PJs abgelehnt hat). Jetzt bekommt sie nur noch die 3 Semester, die sie noch von ihrem Studienguthaben Humanmedizin übrig hat, für Zahnmedizin 0,00 Semester extra (eigentlich 3, aber nicht zusätzlich zu den anderen 3, sondern entweder- oder, bleibt sich also gleich). Man verlangt von ihr also, dass sie 2 Studiengänge, die für Kieferchirurgie vorgeschrieben sind, in der Zeit meistert, die andere Studenten für ein Studium Zeit haben.
Studentin A hat ein paar Kollegen, die jedoch das zweite Studium erst nach abgeschlossenem Erststudium begonnen haben. Die haben 11 Semester bekommen, also 11 mehr als Studentin A, sind im Schnitt 4 Jahre älter als Studentin A, deren ganzes Studium dauert einige Zeit länger als das der Studentin A. Trotzdem soll die Studentin den Staat nun dafür bezahlen, dass sie schneller studiert hat als ihre Kollegen.

Ich finde, das ist eine riesige Ungerechtigkeit! Was würden Sie der Studentin empfehlen, wenn sie schon Widerspruch eingelegt hat und als nächste Möglichkeit nur eine Klage beim Verwaltungsgericht besteht?

Vielen Dank, Daniela
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 18:27    Titel: Re: Doppelstudium Antworten mit Zitat

Sorry, das wird dir wohl nicht weiterhelfen - aber man bekommt doch nur für ein einziges bzw. das Erststudium Bafög? Demnach hättest weder du noch die anderen von dir erwähnten Anspruch auf Bafög wenn enimal das Erststudium abgeschlossen ist. Hab jetzt nochmal gesehen, und bloß was gefunden, dass bei einem Ergänzungsstudium für maximal 2 Jahre BaföG gewährt werden kann - das scheint aber eine Ausnahmeregelung zu sein.

Dani.D hat folgendes geschrieben::
Guten Abend,

vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben, wie man in so einem Fall weiter vorgehen kann.
Mal angenommen Studentin A studiert Medizin, möchte gerne Kieferchirurgie machen, und beginnt so während ihres Studiums mit dem Zahnmedizinstudium, als noch keine Rede von Studiengebühren war. Sie schließt nach 13 Semestern das Humanmedizinstudium ab, also nach Regelstudienzeit. Zu dem Zeitpunkt ist sie im 8. Studiensemester Zahnmedizin (6. Studiensemester, da ihr die Uni 2 Urlaubssemester für Zahnmedizin während ihres PJs abgelehnt hat). Jetzt bekommt sie nur noch die 3 Semester, die sie noch von ihrem Studienguthaben Humanmedizin übrig hat, für Zahnmedizin 0,00 Semester extra (eigentlich 3, aber nicht zusätzlich zu den anderen 3, sondern entweder- oder, bleibt sich also gleich). Man verlangt von ihr also, dass sie 2 Studiengänge, die für Kieferchirurgie vorgeschrieben sind, in der Zeit meistert, die andere Studenten für ein Studium Zeit haben.
Studentin A hat ein paar Kollegen, die jedoch das zweite Studium erst nach abgeschlossenem Erststudium begonnen haben. Die haben 11 Semester bekommen, also 11 mehr als Studentin A, sind im Schnitt 4 Jahre älter als Studentin A, deren ganzes Studium dauert einige Zeit länger als das der Studentin A. Trotzdem soll die Studentin den Staat nun dafür bezahlen, dass sie schneller studiert hat als ihre Kollegen.

Ich finde, das ist eine riesige Ungerechtigkeit! Was würden Sie der Studentin empfehlen, wenn sie schon Widerspruch eingelegt hat und als nächste Möglichkeit nur eine Klage beim Verwaltungsgericht besteht?

Vielen Dank, Daniela
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.07.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Was du tun sollst? Dir einen Anwalt suchen, was sonst.

Mal davon abgesehen:Sie haben ihr Studium fertig studiert, und jetzt wollen sie einen weiteren Studiengang studieren, und das auf Kosten der Allgemeinheit. Das ist nicht richtig. Der Staat ist nicht dafür da, einem Menschen 3 oder 4 Studiengänge zu bezahlen.

Mal davon abgesehen finde ich ihre Frage etwas "idiotisch". Erwarten sie tatsächlich, dass sie einen fachmännischen Rechtsrat in diesem Forum erhalten? Sie wären ganz schön blöd, wenn sie den Aussagen in diesem Forum vertrauen würden, da viele einfach nur "Besucher" sind ohne einen Hauch von juristischen Kenntnissen.

Lesen sie sich vielleicht auch mal die Foren-Regeln durch.
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Dani.D
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo abc,

danke für die Antwort. Es ging mir jedoch nicht um Bafög (sondern um Studiengebühren), vielleicht habe ich das mißverständlich formuliert. Ich habe nie Bafög bezogen und habe es auch nicht vor für den Rest meines Studiums. Ich habe immer für mein Geld gearbeitet, das werde ich auch weiterhin tun. Trotzdem danke für Deine Mühe, Daniela
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Dani.D
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 03:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Poseidon,

vielen Dank für die "nette"Antwort.
Der Staat ist nicht dafür da, einem 3 oder 4 Studiengänge zu finanzieren, da haben Sie wohl recht. Wenn jemand den Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie machen möchte, dann ist jedoch das Doppelstudium und die Doppelaprobation gesetzlich vorgeschrieben. Ich studiere das also nicht zum Spaß oder um dem Staat auf der Tasche zu liegen (nicht mehr oder weniger als jeder andere Student). Dass das so funktioniert, ist auch im dem Gesetz über Studienguthaben/Studiengebühren festgehalten. Mein Problem war lediglich, dass meine Uni dieses Gesetz sehr eigenmächtig interpretiert und für verschiedene Studenten unterschiedlich auslegt. Dies war also, wie ich meine, keine "idiotische" Frage.
Ich habe auch nicht erwartet, hier eine kostenfreie, fachmännische Rechtsberatung zu erhalten, aber manchmal können einem auch "Normalsterbliche" einen guten Tip geben, wenn sie zum Beispiel selber betroffen sind oder einschlägige Erfahrungen gemacht haben. Die Annahme, diese hier zu finden, mag vielleicht eine "irrsinnige" Idee gewesen sein, das räume ich ein. Da sich mir dann der Sinn dieses Forums nicht weiter erschließt, wenn man weder laienhaft noch fachkundlich über bestimmte Themen diskutieren kann, werde ich in Zukunft davon absehen, "idiotische" Fragen zu stellen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.07.05, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Dani.D.

Entschuldigung, ich habe ihren Beitrag missverstanden. Dass man für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie neben dem Zahmedizinstudium auch ein Medizinstudium machen musste, wusste ich nicht. Aus diesem Winkel betrachtet ändert sich die Lage. Bitte nochmals um Entschuldigung.

Trotzdem kommen sie nicht nicht drum rum, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieses Forum ist dazu da, den Austausch von Informationen zwischen den Usern zu fördern. Auch können die anderen User den anderen Tipps geben. Aber nunmal keine inviduelle
Rechtsberatung, die auf ihren Fall zugeschnitten ist. Denken sie wirklich, ein Rechtsanwalt wird in dieses Forum kommen und sie ausführlich beraten? Sicher nicht, ansonsten könnte er einpacken.

Bei Fällen vor dem Arbeitsgericht ist es selbstverständlich nach Tips zu fragen, denn in der 1.Instanz trägt jede Partei ihre Kosten alleine, egal ob sie gewinnt oder verliert. Leute, die keine Rechtschutzversicherung haben, haben dann ein problem. Selbst wenn sie vor Gericht 1000 Euro gewinnen, geht ein großer Teil für die Kosten drauf. Aus diesem Grunde wäre in solchen Fällen Hilfe und Tipps vor allem angesagt. Aber auch in ihrem Fall.

Aber was tun sie, wenn der User XY kommt und hier schrebt, dass ihm das gleiche passiert ist und er hat nix dagegen gemacht und das ganze Problem hat sich von selbst aufgelöst. Würden sie das gleiche machen?

Sollten sie einer Aussage hier blind vertrauen und ihr folgen, so müssen sie auch die Konsequenzen tragen, z.B. eine Fristversäumung oder einen nicht eingelegten Einspruch.
Das Gericht würde, wenn sie sich vor Gericht wehren wollten, ihr Verhalten als fahrlässig einstufen und sie darauf aufmerksam machen, dass sie den Aussagen von z.T. Nicht-Juristen vertraut haben.
und bei Fällen, wo der Streitwert im 4 -stelligejn Beriech ist, sollte eine Erstberatung beim Anwalt doch gemacht werden. Kostet auch nicht die Welt. Oftmals können hier die Fragen beantwortet werden, ohne dass es zu einem Rechtsstreit kommt.
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Dani.D
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Poseidon,

ich nehme die Entschuldigung an und werde Ihren Rat befolgen, und mich beim Anwalt beraten lassen. An die Möglichkeit, dass ich Fristen versäume oder es mir zum Nachteil ausgelegt werden kann, wenn ich anderen fälschlicherweise Glauben schenke, hatte ich tatsächlich nicht gedacht.
Ich hoffe, Sie nehmen mir meinen Tonfall der letzten Mail nicht übel.
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn nicht die Möglichkeit, entsprechende Härtefallanträge zu stellen? Das wäre doch was anderes, als die Berechnung der bereits abgeleisteten Semester anzugreifen. Zumindest verstehe ich die Frage so, dass eben diese Berechnung per Widerspruch angefochten wurde.

Gruß
mc
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