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Verfasst am: 18.10.04, 07:08 Titel: Alg2 und Anrechnung von Unterhaltsgelt bei Trainingsmaßnahme
Hallo !
Ich bezog bis Mai 2001 Arbeitslosengeld. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erlosch jedoch im Juni 2001so das ich seitdem Arbeitslosenhilfe beziehe. Ab Juni 2001 habe ich an einer Umschulung teilgenommen (Unterhaltsgelt). Diese endete im Juni 2003. Seitdem beziehe ich wieder Arbeitslosenhilfe. Zur Zeit nehme ich an einer Trainigsmaßnahme teil, die von Juni 04 bis Dezember 04 geht, also genau 6 Monate. In dieser Zeit beziehe ich wieder Unterhaltsgelt.
Ich habe mal von einem Bekannten gehört, dass neuerdings das Unterhaltsgelt von Trainingsmaßnahmen und Umschulungen 2 zu 1 angerechnet wird. Also seiner Meinung nach werden mir von den 6 Monaten 3 angerechnet.
Weiß jemand etwas darüber ?
Wenn das so ist, Falle ich dann sofort in Alg2 oder habe ich dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengelt ?
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