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Verfasst am: 05.08.05, 21:30 Titel: Rechte eines Rechtspflegers
Hallo,
ein Rechtspfleger vom Amtsgericht hat eine Konto-Auflösung angeordnet per Beschluß, obwohl für den zu Betreuenden kein Einwilligungsvorbehalt beschlossen wurde u. das Konto auf den Namen eines Verwandten lautet. Der Betreute hatte mündlich die Nutzung des Kontos bestimmt.Die Betreuung ist nach 1992 erfolgt, Der Verwandte hat diesen Beschluß des Amtsgerichts nicht persönlich erhalten sondern über den Betreuer.
MfG elle
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