Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gef. KV
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gef. KV

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tarlyn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 14:18    Titel: Gef. KV Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Sachverhalt :

Person A ist im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und entschliesst sich ein wenig Randale in seiner Wohnung zu machen, was die Konsequenz hat, dass die Nachbarn sich gestört fühlen und die Polizei rufen, welche kurze Zeit später an der Tür klingeln.

Person A lässt die Polizisten in die Wohnung, geht in einen anderen Raum und kommt mit einem gespanntem Bogen ( Jau Robin Hood, Pfeil und Bogen ) aus dem Raum wieder raus und bedroht die Polizisten und fordert sie zu irgendnem Quatsch auf, wieder raus aus der Wohnung oder irgendwas.

Einer der Polizisten entschließt sich zum Einsatz von Pfefferspray auch mit Androhung, allem Schnick und Schnack.

Pfefferspray wirkt und Person A lässt reflexartig den Bogen fallen.

Hier löst sich dann der Pfeil und trifft den Beamten ( Arm / Bein keine Lebensgefährliche Verletzung ).
Wie wäre dieser Sachverhalt zu bewerten ?

Ist das ganze eine Gef. KV weil Person A davon hätte ausgehen müssen, dass sich der Pfeil löst ?
Hätte der Polizist davon ausgehen müssen, dass durch den Reflex ( Griff zu den Augen ) sich ein Pfeil lösen könnte ?

Versehentliches Loslassen des Pfeils ist an sich fast nicht möglich, da hierzu mindestens 3 Fingen bewegt werden müssen, dadurch fahrlässig, weil Person A eine Reaktion des Polizisten hätte vorraussehen müssen.


So, würd mich freuen eure Einschätzungen zu erfahren, ist mir irgendwann mal beim Bogenschiessen ( jopp ich mach das privat ) durch den Kopf gegangen dieser Sachverhalt.


Edit : Hmpf falsches Forum, war ich zu voreilig, kann jemand das hier verschieben ins Strafrecht oder schließen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 17:11    Titel: Re: Gef. KV Antworten mit Zitat

Tarlyn hat folgendes geschrieben::
Person A ist im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und entschliesst sich ein wenig Randale in seiner Wohnung zu machen

Widerspruch?

Ich nehem an, dass hier zumindest bedingter Vorsatz vorligt, da der Schütze zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass sich die Polizisten zur Wehr setzen. Hätte sich einer der Beamten dazu entschlossen, den Schützen körperlich anzugreifen und es wäre dabei zu dieser (oder einer ähnlichen) Verletzung gekommen, ginge das wohl auch auf die Kappe des Schützen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.