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Aussage gegen Aussage..
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rastal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 21:03    Titel: Aussage gegen Aussage.. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Hab ein Problem. Ich bin heute schön gemütlich mit dem Auto rumgefahren. Mein Handy lag in der linken Tür. Während der fahrt habe ich was gegessen. Auf einmal hat mein Handy geklingelt. Ich hab das essen auf seite gelegt und wollte zum Handy greifen aber als ich es in der Hand hatte war es zu spät. Ich habe also nicht Telefoniert. Auf der andere Straßenseite war ein Polizist.. der hat mich dann natürlich an der nächsten Kreuzung eingeholt und angehalten. Er war alleine. Jetzt sagt der aufeinmal zu mir das ich Telefoniert hätte obwohl ich das nicht getan habe. Ich habe mit dem Handy nie Telefoniert. Ich sagt das das nicht bestimmt. Da meine er zu mir das ich eine Anzeige bekommen werde und ob ich etwa einspruch einlegen werden.. Da sagte ich natürlich ja und er meine Rotzfrech zu mir das das sowieso nichts bringen würde weil ich keine Chance hätte. Das kann doch nicht wahrsein oder? Ich muss doch was machenkönnen wenn ich im Recht bin?!?! Kann ich dagegen angehen? Lohnt sich das Überhaupt? Ich denke ich könnte verstehen das ich jetzt richtig sauer bin weil ich halt eben nicht Telefoniert habe..

Danke für eure Hilfe
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sabahueho
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie benutzen als Kfz-Führer des o.a. Fahrzeuges verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.


Da du das Handy in die Hand genommen hast, ist der Tatbestand aus meiner Sicht erfüllt. Die Angabe des Polizeibeamten, du hättest telefoniert, war vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Du musst das Handy nicht ans Ohr halten und mit jemandem sprechen, um die Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Wenn der Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid kommt, kannst du natürlich dagegen vorgehen. Letztendlich bringt es aber meines Erachtens nichts, da du ja zugibst, dass Handy in der Hand gehalten zu haben. Somit ist die OWI da und du hast schlechte Karten.


@ Mods

Aus meiner Sicht passt der Beitrag eher zu Verkehrsrecht. Evtl. verschieben möglich?
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R. H.
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

§ 23 Abs. 1 a) Straßenverkehrsordnung:
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Zu der Frage Aussage gegen Aussage sollten Sie sich ruhig mal ein paar weitere Beiträge im Polizeirechts- bzw. im Verhrsrechtsforum durchlesen. Tenor immer wieder: Alle Richter gehen ständig davon aus, dass Polizeibeamte im Dienst nichts anderes zu tun haben, als unbescholtene Bürger grundlos irgendwelcher Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten zu bezichtigen. Winken

Gruß
R. H.
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Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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rastal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

aha ok dann sieht das wohl schlecht für mich aus.. Ich meine ich habe zwar nicht telefoniert aber wenn so das Gesetz ist. Es ist trotzdem sehr sehr Schade das ich mir von einem Polizeibeamten sagen lassen muss das ich gegen seine Anzeige so und so nicht ankommen kann. Ich denke ich könnte verstehen das mich sowas nervt bzw. ich mich aufrege. Wo kommen wir denn dann hin wenn man sich alles gefallen lassen muss und gegen nichts mehr ankommt?

Danke für eure Hilfe
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R. H.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, Sie bewerten die Sache nicht ganz richtig:

Sie haben Ihr Essen zur Seite gelegt, um den Anruf entgegenzunehmen. Und Sie haben nur deswegen nicht telefoniert, weil Sie Ihr Essen nicht schnell genug zur Seite bekommen haben. Das ganze fand statt während einer Autofahrt. Verrückt

Ganz im Ernst. Wenn Sie erfolgreich dagegen angehen könnten, könnte man ernsthaft am Rechtsstaat zweifeln. Haben Sie schon mal überlegt, welche schlimmen Unfälle im Straßenverkehr geschehen, nur weil so ein paar Unverbesserliche sich mit ihrem Handy beschäftigen, anstatt sich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren???

Sie sollten nicht sauer auf den Polizisten sein, sondern nur auf Ihr be******** Verhalten.

Mit den besten Grüßen
R. H.

P.S.: Dies ist ein Rechtsforum und kein Recht-Kriegen-Forum!!!
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rastal
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

ganz ruhig... ob ich Telefoniere oder nicht bleibt meine Sache. Man kann das ganze auch vernünftig rüberbringen. Es ging hier lediglich um die sache das der Polizist meint, das man niemals gegen Anzeige von Ihm angehen könnte. Also könnte der mich noch wegen 100 andere Dingen Anzeigen und ich könnte zu gucken weil man gegen die Polizei nichts machen kann.. mehr nicht.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt bitte ich Sie um Ruhe.

Es besteht doch wohl ein Unterschied zwischen einer Anzeige die zu Recht erfolgt und einer, die zu Unrecht erfolgt. Im ersten Fall hat der Polizist durchaus das Recht, Sie auf die geringen Erfolgschancen hinzuweisen.
Natürlich kann man jetzt argumentieren, der Polizist hätte auch jede Menge Anderes vorwerfen können, aber dem ist nunmal in 99% der Fälle nicht so.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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RealRomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ganz ruhig... ob ich Telefoniere oder nicht bleibt meine Sache


Wenn das allein ihre Sache wär wäre es nicht strafbar!!!
Wenn Sie bei dem Versuch ihr Handy zu greifen ein Kind überfahren hätten wär das dann auch NUR IHRE Sache??
Sicher nicht. Nicht einmal wenn Sie nur ein anderes Fahrzeug gerammt hätten wäre es nur ihre Sache. Wenn sie auf ihrem Grundstück rumfahren können sie neben dem fahren auch TV gucken, lesen oder ping pong spielen das interessiert keine Sau
Aber Sie befanden sich im öffentlichen Verkehrsraum, da ist alles was andere gefährdet nicht mehr nur ihre Sache.


Wie wär es ganz einfach mal mit Unrechtsbewusstsein?
Wenn die Polizei eine Mord verhindert meinen sie die Aussage zieht da auch?
" Ich wollte gerade abdrücken, aber ich war zu langsam die Polizei war schneller. Also hab ich ja gar nix gemacht ich hab ja gar nich abgedrückt?"
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

rastal hat folgendes geschrieben::
ganz ruhig... ob ich Telefoniere oder nicht bleibt meine Sache. .


Zu Hause und als Fußgänger: ja
sonst: nein
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karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

hi,
ich würde ganz einfach behaupten das wäre gar kein telefon gewesen, sondern z.b ein mp3 player o.ä.
es geht schließlich darum dir eine straftat bzw. eine owi nachzuweisen und du mußt nicht deine unschuld beweisen. lass es drauf ankommen, ist doch easy
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nutzt nur wenig, wenn der Polizist sich bei seiner Aussage, es sei ein Handy gewesen, ganz sicher ist. Dabei wird er auch bleiben, denn im Gegensatz zu einem Mordfall wird er es im Zweifel auch mit seinem Gewissen vereinbaren können, eine "leichte Unsicherheit" nicht zuzugeben, wenn es sie denn gäbe.
Oder denken Sie, daß es zugeht wie bei "Matlock" und der brilliante RA des Fragestellers dem Polizisten vor Gericht anhand eines Tests nachweist, daß dieser auf 20 m kein Handy von einem MP3-Player oder einer Zigarettenschachtel unterscheiden kann?

> lass es drauf ankommen, ist doch easy

Der ganze Rattenschwanz an Kosten bei einem Verfahren ist dann sicher auch ganz "easy", wenn am Ende doch dasselbe herauskommt. Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß jetzt nicht was sie sich nun im kopf unter mp3 player und handy vorstellen, nun heut zu tage sieht ein mp3 player nicht mehr aus wie ein plattenspieler und ein handy nicht mehr wie ein funkmast.
ich denke nicht, daß man einen mp3 player von einem handy unterscheiden wenn man ca. 20m entfernt ist, siehe präzidenzfall aus hb
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RealRomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Na ein Glück das die Beamten alle in der Zeit zurück geblieben sind und nicht mehr Wissen wie ein Handy auszuschauen hat. Bzw mit dem Begriff MP3 Player nix anzufangen wissen.

Ich kann es nur nochmal erwähnen wie wär es einfachmal wenn man dazu steht das man Mist gebaut hat?

Und wie Michael A. Schaffrath schon so treffend gesagt hat. Behaltet einfach mal die Kosten im Auge. Sowas geht mehr ins Geld als es einfach hinzunehmen.
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karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

wo werden denn owi verhandelt, etwa vor dem a.g. wo i.allg. jeder seine kosten trägt. was ist wenn der betr. noch in der probezeit ist, dann wäre der lappen weg, da man einen pkt bekommt. also warum nicht einfach lügen. spart.

es geht nicht darum, daß polizisten es nur nicht unterscheiden könnten, sondern daß es fast jeder aus so einer entf. nicht mehr erkennen kann
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RealRomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also erstens wird einem der Lappen nich weggenommen wenn man nen Punkt kassiert. Auch nich wenn du in der Probezeit bist. Du wirst lediglich aufgefordert an einem Kurs teilzunehmen. Dann behälst du auch den Schein.

Auch eine Owi kann Schweine teuer werden nämlich dann wenn Aussage gegen Aussage geht. Und wenn dann dem Beamten noch recht gegeben wird bist du min. bei den selben Kosten die der Kurs mit sich zieh, wenn nicht sogar noch mehr.

Ich weiß wirklich nicht was hier manche für Probleme haben. Wenn ihr Scheiße baut dann steht gefälligst dazu oder habt ihr nicht den Arsch dazu in der Hose.
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