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Verfasst am: 22.07.05, 14:23 Titel: Wann sind die Raten der Mietkaution fällig?
Hallo,
dass die Mietkaution in drei gleich großen Raten gezahlt werden kann und dass die erste zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist, weiß ich. Aber wann sind die beiden folgenden Raten fällig, mit der zweiten und dritten Miete?
Diese Frage wird normalerweise im Mietvertrag beantwortet. Was dort geregelt wurde ist Satz. Sonst ist die volle Kaution grundsätzlich vor Mietbeginn fällig!!!
Gruß
Juliane- so ist meine Meinung!!!
Ihre Meinung ist uninteressant, es zählt §551 BGB bei Mietverhältnissen über Wohnraum, die nicht vom Mieterschutz ausgenommen sind.
§551 BGB hat folgendes geschrieben::
(...) (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(...) (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
_________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Sorry habe mich durch eigenen Mietvertrag beirren lassen. Habe den § im BGB nachgelesen und muss meine Äußerung zurücknehmen. Es ist richtig und eindeutig im BGB geregelt wie die Kaution gezahlt werden muss. Jede andere Aussage, auch wenn es im Mietvertrag steht ist nichtig!!! Die Äußerung meines Vorgängers ist korrekt.
Gruß
Juliane
Verfasst am: 25.07.05, 07:50 Titel: Re: Wann sind die Raten der Mietkaution fällig?
Bewohner hat folgendes geschrieben::
Hallo,
dass die Mietkaution in drei gleich großen Raten gezahlt werden kann und dass die erste zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist, weiß ich. Aber wann sind die beiden folgenden Raten fällig, mit der zweiten und dritten Miete?
Mit freundlichen Grüßen,
Das Recht zur Teilzahlung ergibt sich aus § 551 Abs. 2 BGB. Der Gesetzestext ist weiter oben bereits zu lesen. Aus dem Text ergibt sich nicht nur der Anspruch auf Teilzahlung, sondern auch die Fälligkeit der Teilbeträge. Aus "drei gleichen monatlichen Teilzahlungen" ergibt sich die Ratenanzahl und -höhe und als Fälligkeit monatlich. Monatlich bedeutet nun mal jeden Monat und nicht alle 2 oder 3 Monate.
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