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Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung 27%!!

 
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 12:37    Titel: Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung 27%!! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich wohne seit dem 1.11.04 in einer 30qm Wohnung. Die Nebenkostenvorauszahlung ist 80 € (Betriebskosten 50 €, Heizkosten 30 €).
Jetzt kam meine Abrechnung für den Zeitraum 1.11.04 - 31.05.2005. Der Vermieter hat eine Forderung in Höhe von 155 € gegen mich. Das ist eine Nachzahlung in Höhe von 27%!
Ich muss sagen, ich finde das etwas viel. Als erste Maßnahme werde ich mir die Originalbelege ansehen. Einen Vergleich zu früheren Abrechnungen kann ich nicht machen, da ich erst 9 Monate hier wohne.

Mich wundert vor allem diese Positionen:
Kabelgebühren 43,71 €. Ist es egal, ob ich überhaupt einen TV besitze?

Hätte der VM vor 9 Moanten bei Vertragsabschluss nicht schon wissen müssen, dass er die Nebenkosten zu niedrig angesetzt hat?
Sind 3 € pro qm als Nebenkosten nicht etwas viel?

Vielen Dank für die Einschätzung der Lage!!
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Da hätte der Vermieter schon in Glaskugel schauen müssen. Du bist im Winterhalbjahr eingezogen. Hier ist schon mal ein Nachteil für Dich. Die Abschläge für die Heizung (Juni - Oktober) fehlen. Zum weiter kenn der Vermieter Deine Gewohnheiten zwecks Wasserverbrauch nicht. Also wie kann man im November sagen, was im bei Endrechnung rauskommt.

Weiß Dein Vermieter, daß Du keinen Kabelanschluß willst.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch Klasse!

Der Vermieter hat Dir zinslos 155,-€ überlassen!
Was willst Du mehr?
Das der Vermieter Deine Heizkosten übernimmt?
Oder Deine Wasserrechnung?

Mal als Beispiel, ich habe bei identischen Wohnungen NK's von 70 und 150 € - je nach Mieter. Bei jeder Neuvermietung sag ich das den Mietern so. Ergebnis, ohne Ausnahme, "Ich bin gaaanz sparsam und 70,- reicht bei mir" Und genau diese Leute kommen hinterher hier ins Forum(oder andere) und beschweren sich so wie Du.

Thema Kabelgebühren: Was steht dazu im Mietvertrag?
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Vielen Dank erst mal für Eure raschen Antworten!

Mit dem Wasserverbrauch würde ich auch ja zustimmen, wenn jeder eine eigene Wasseruhr hätte. In diesem Haus befindet sich eine einzige Wasseruhr im Keller, um mit dem Wasserversorger abzurechnen. Das Wasser wird dann auf die Anzahl der Wohnungen, nämlich 11, verteilt. Daher habe ich als einzelne Person nur einen geringen Einfluss auf den Gesamtverbrauch.
Zum Thema Heizung: Im Keller steht eine uralte Heizungsanlage, die auch Warmwasser für Dusche etc. erhitzt. Das Ding läuft immer, und das Wasser für die Heizungen ist immer heiß. Habe ich eben ausprobiert. Wenn ich die Heizung in meiner Wohnung aufdrehe, wird sie warm, ich kann also das ganze Jahr über die Heizung laufen lassen. Ziemlich unwirtschaftliches System, finde ich. Warmwasser und Heizung wird die Hälfte nach Grundkosten und eigenem Verbrauch abgerechnet. Komischerweise sollen beide Kosten gleich hoch sein?
Thema Kabelanschluß: in dem Vertrag steht: "Kosten des Betriebes des Kabelanschlusses sind in den Betriebskosten enthalten." In der Abrechnung steht als Gesamtbetrag 376,32 €. Davon soll ich 43,71€ tragen. Keine Ahnung, wie mann auf die Zahl kommt! Habt ihr eine Vorstellung, wodruch diese Kosten verursacht worden sind? Nein, mein Vermieter weiß nicht, dass ich keinen Kabelanschluß will. Das war auch nie ein Thema zwischen uns.
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Kabelanschluss mitvermietet wurde, so wie es hier anscheinend geschehen ist, muss dieser auch vom Mieter mitbezahlt werden egal ob er den nun nutzt oder nicht. Evtl. lässt sich mit dem VM vereinbaren das man den Kabelanschluss nicht mehr will, zwingen kann man den VM dazu allerdings nicht. Seperat kündigen des Kabelanschlusses ist auch nicht möglich, es kann nur die Wohnung insgesamt gekündigt werden.

Das nur eine Wasseruhr im Haus existiert kommt bei Altbauten öfters vor. Anscheinend wird nach qm umgerechnet und das ist auch soweit in Ordnung.

Die Heizung kann natürlich erneuert werden wenn der VM dies bezahlt, die Kosten dafür kann er auf die Mieter umlegen und die Miete um 11% der Kosten p.A. erhöhen.
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Kocki
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wegendem Kabelanschluss werde ich mit dem Vermieter sprechen. Aber 380 € an Kosteh? Das soll er mir mal erklären! Schließlich sind das Nebenkosten, an denen er doch keinen Gewinn machen soll, oder seh ich das falsch?
Das Wasser wird auf die Mieter pro Kopf umgerechnet.
Ich vertrete die Meinung, dass die Kosten extra zu hoch angesetzt wurden. Wer zahlt denn schon freiwillig 100 € an Nebenkosten pro Monat für 30qm Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Altbau?
Der VM hat wohl mehr Erfahrung in den Nebenkosten als der neue Mieter.
_________________
Gruß aus Köln,
Bastian
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Steigerung von 27% ist nicht ungewöhnlich und noch innerhalb der "normalen" Bandbreite.

Nach dem BGH darf der VM aber auch weniger NK-Vorauszahlung verlangen, als tatsächlich bekanntermaßen anfallen. Der M kann nicht darauf vertrauen, dass die NK-Vorauszahlung mit der NK-Abrechnung übereinstimmt.
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