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Verfasst am: 22.07.05, 19:07 Titel: verkauf nach unfall
hallo, habe eine frage. angenommen person A hat einen unfall mit fremdverschulden. das fahrzeug der person A ist nun stark beschädigt, jedoch noch fahrbereit und kein wirtschaftlicher totalschaden. ein gutachten vom sachverständigen wurde gemacht bzw. ist in arbeit, die gegnerische versicherung wurde informiert, erkennt ihr verschulden an und wartet auf das gutachten. die person A möchte eine fiktive abrechnung nach gutachten, da sie einen fahrzeugwechsel vornehmen möchte. kann person A noch während der regulierung das unfallfahrzeug veräußern, oder entstehen ihr dadurch möglicherweise nachteile, z.b. falls die versicherung das gutachten anzweifelt aber das fzg. bereits verkauft ist ?
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