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Verfasst am: 23.07.05, 11:58 Titel: Prozesskostenhilfe ist nie gestellt worden!!!! Was nun?
Guten Tag!
Ich hatte folgendes Problem:( um zu wissen um was es geht habe ich mein Thema mal kopiert!)Unten geht es aktuell weiter!
[b][b]Ich habe folgendes Problem! Und zwar war ich zu Anfang meines Prozesses gegen die BFA arbeitslos!
Ich habe daher einen Anwalt meines Vertrauens auf gesucht und ihn drauf hin gewiesen das ich arbeitslos bin und wegen den Kosten die dieser Prozess auf wirft gern Prozesskostenhilfeantrag stellen wollte.
Der Anwalt ließ mich darauf hin ein Antragsformular zur Berechnung von Prozesskostenhilfe aus füllen.Auserdem gab ich ihm meine Unterlagen von denen er ein Kopie machte um sie dem Antrag bei zu legen.Es hieß das die Anwaltkanzlei sich nun darum kümmern würde.
Nun knapp 2 Jahre spähter war mein Prozess! Leider habe ich diesen trotz mehrmaliger Versicherung meines Anwaltes das ich gute Aussichten auf Gewinn habe verlohren und das deutlich.
Die Prozesskosten wurden gegeneinander auf gehoben.
Ein paar Wochen spähter schickte mir mein Anwalt dann zu meiner völligen Überraschung eine Rechnung.
Auf Nachfragen meinerseits beim Sozialgericht bestätigte sich das er nie einen Atnrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat.Obwohl der Antrag laut Angestellter vom Anwalt in meinen Unterlagen auf taucht.
Nun wollte ich mal wissen wie das mit dem Bezahlen der Kosten aus sieht da ich ja davon aus gegeangen bin das das die Staatskasse übernimmt.Und ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt worden ist.Der aber nachweißlich von meinem Anwalt versäumt worden ist zu stellen.
Muss der Anwalt nun schauen wie er zu seinem Geld kommt da es sein Fehler war da er vergessen hat den Antrag zu stellen oder kann ich auf eine Ratenzahlung nach Berechnung von Prozesskostenhilferückzahlung bestehen?So wie es der Staat bei mir gemacht hätte wenn ich da ersten genemigt bekommen hätte und zweitens danach die finanzellen Mittel gehabt hätte! Oder kann ich verlangen das ein niedriger Berechnungssatz genommen wird da ich ja entscheiden hätte können bei negativer Prozesskostenhilfebescheid den Prozess ab zu brechen und mir dadurch weniger kosten entstanden währen!
Vielen dank im Vorraus!
So und nun geht es weiter aktuell! Ich habe meinen anwalt an geschrieben und ihm den Sachverhalt da gelegt!
Er war dann auch so nett mir gleich zurück zu schreiben.
Er gab zu das es richtig sei das nach einreichen des Prozesskostenhilfegesuches ( wenn das geschehen währe was er unterlassen hatte) ich unter Umständen vom Prozess zurück getreten währe!
Aber er meinte nun das da dann für mich Kosten entstanden währen zum stellen des Antrages die ich hätte dann tragen müssen. Ist das richtig und wenn ja wie hoch währen dies Kosten in etwa gewesen? Streitwert mit dem AA ca. 400€!
Er war nun so nett und hat mir meine Rechnung von 435,00€ auf 300,00€ reduziert zuzüglich MWST.
Klar ist das nicht viel aber dafür das er wissentlich vergessen hat den Antrag nicht zu stellen und ich da ich arbeitslos war und auf jeden Fall dann vom Klageverfahren bei negativer Bewilligung abstand genommen hätte immer noch heftig hoher Betragl!!
schon witzig, das gerade diese Frage nicht beantwortet wird hier - geht ja gegen einen Anwalt ;o))
Ich würde dir raten kurz zum ansässigem Amtsgericht zu gehen und dich dort beraten zu lassen.
Alternativ solltest du auch bei der Anwaltskammer Info´s bekommen wenn du mal nett anrufst.
Da du keinen direkten Schaden belegen kannst (Wäre die PKH überhaupt genehmigt worden?? Wäre es ein Darlehen oder Geschenk gewesen??, usw...) sehe ich allerdings wenig Chancen - ich denke auch zu Recht.
Immerhin scheint dies wenigstens ein seriöser Anwalt zu sein, der seinen Fehler freiwillig zugibt und dementsprechend Kulanz zeigt. Falls nichts gegenteiliges Vom Gericht oder sonstiger Quelle erzählt wird würde ich den Betrag bezahlen (300 Euro ist für ne Anwaltsvertretung rel. wenig) und als Lehrgeld buchen, das beim näcshtem Mal diesbzüglich nachgehakt wird.
Gruß
Bernd
P.S.: Allerdings kannst ud nicht so deutlich verloren haben, wenn die Prozesskosten gegeneinander aufgehoben wurden ;o))
schon witzig, das gerade diese Frage nicht beantwortet wird hier - geht ja gegen einen Anwalt ;o))
FORENREGELN LESENhttp://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6Dann gäbe es vielleicht eine Antwort... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
dann hääte man ihn zumindest darauf hinweisen können statt ihn ins Leere laufen zu lassen - nicht gerade der noble Weg, gelle....
Woher nehmen Sie dieses Anspruchsdenken, dass hier jeder Beitrag beantwortet werden muss? Wieso meinen manche Leute, dies wäre hier anders als bei jeden sonstigen Internet-Forum?
Berni210 hat folgendes geschrieben::
Naja, abgesehen davon hoffe ich, das es diese irrsinnige Regel irgendwann nicht mehr nötig sein wird...
Bernd
Damit Sie dann endlich die Leute umfassend beraten können? Besser als jeder Anwalt scheinen Sie es ja anscheinend zu können......
Bzw. können Sie dann auch weiterhin alle Ratsuchenden munter zum Amtsgericht schicken.
Berni210 hat folgendes geschrieben::
Ich würde dir raten kurz zum ansässigem Amtsgericht zu gehen und dich dort beraten zu lassen.
Toller Tipp! Die Geschäftsstellenbeamten dort werden sich sehr über diese Ratschläge von ihnen freuen. Sie scheinen nicht wirklich zu wissen, was die Aufgaben der Menschen dort sind. Aber sei´s drum.... Sie haben natürlich recht.......
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