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KFZ-Hagelschaden

 
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j.f.a.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 08:56    Titel: KFZ-Hagelschaden Antworten mit Zitat

hier mal ein fall aus der praxis:

eine versicherungsnehmer (v) ist im besitz einer haftpflicht und teilkaskoversicherung. sein gebrauchtwagen wurde mit leichtem hagelschaden erworben, dies wurde der versicherung bei abschluss offengelegt! für den altschaden gibt es keine unterlagen bzw. gutachten, noch weiß v, von welchem vorbesitzer der schaden stammt.

nun ist nach einem schweren gewitter, ein weiterer hagelschaden hinzugekommen. v möchte nun den neuerlichen schaden durch seine versicherung ersetzt bekommen und meldet diesen. dabei nennt er genau den ort, datum, uhrzeit und zeitraum des schadens.

nach einer woche erscheint ein durch die versicherung beauftragter gutachter und nimmt den schaden auf.

zwei wochen danach wundert sich v, dass er noch nichts von der versicherung gehört hat und fragt telefonisch nach, was die versicherung denn nun ersetzen werde. eine mitarbeiterin teilt ihm mit, dass man wüsste, dass das fahrzeug bereits einen vorschaden hatte und man noch auf das sog. gegengutachten warte. man werde aber vermutlich in einer woche dieses erhalten und v dann weiter bescheid geben.

nach weiteren zwei wochen ist v nun total verärgert und wendet sich schriftlich an die versicherung, da er von ihr noch immer nichts gehört hat. auf seine e-mail anfrage wird ihm jedoch nicht geantwortet.

weitere zwei wochen später- v hat es telefonisch und schriftlich mehrfach versucht, die zuständigen ansprechpartner zu erreichen-ohne erfolg, sendet er einen eingeschriebene brief mit einer aufforderung, ihm doch bitte bis spätestens in zwei wochen ein angebot für die regulierung zukommen zu lassen und droht mit konsequenzen.

eine woche später erhält er ein schreiben mit der anlage "schadensformular", das er doch bitte gewissenhaft ausfüllen solle. immer mehr verärgert, über die offensichtlich zeitverschleppende bearbeitung des schadenfalles, füllt er dieses korrekt aus und sendet es an die versicherung.

bereits eine woche später erhält er ein weiteres schreiben das ihn auffordert, doch bitte einen schriftlichen beweis - über das besagte unwetter zu dem genannten zeitpunkt - nachzureichen, da der versicherung zum angegebenen zeitpunkt keine gewitterbestätigung vorliegt.

nun die fragen:

1. angenommen v kann das unwetter nachweisen, auf welche rechtliche grundlagen kann er sich berufen um die versicherung zur schnellst-möglichen schadensregulierung zu drängen bzw. welche handhabe hat er gegen diese offensichtliche zeitverschleppung?

2. ist es realistisch, dass eine halbwegs intelligente versicherung, erst einmal einen gutachter schickt (dieses ja selbst bezahlen muss) und dann nach gut neun wochen sich darauf beruft, dass ihr überhaupt kein ursächliches gewitter vorliegt? lässt sich dies als indiez für eine geplante und beabsichtigte schadensablehung - um jeden preis - deuten und ist dieses statthaft bzw. begründet?

auf euere antworten bin ich gespannt Winken
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