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außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

 
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Mairi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 18:02    Titel: außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses Antworten mit Zitat

Hallo,
Allgemein einige Fragen zur einer Sache. Aber erst den Sachverhalt.

Mieter A sind im August letzten Jahres in ein Haus eingezogen wo noch ein Familienmitglied des Vermieters wohnt. Dieses Familienmitglied hat sich jedoch von Beginn an des Einzuges ständig und fortwährend eingemischt. Man solle es gefälligst so machen wie der vorhergehende Mieter (also auch ein Familienmitglied) es auch getan hat, wäre doch schade wenn man wieder ausziehen müsse.
Das ganze Jahr geht das Theater nun schon so. Ständige Bevormundungen so dass Mieter A sich schon wie Kinder vorkamen. Systematische seelischer Terror fand da statt. Mieter A ist als Mietnomade und ähnliches beschimpft worden ob wohl Mieter A immer Miete behahlt hat. Aus dem Mund des Familienmitgliedes sind stets Beschimpungen zu hören.
Darüber hinaus entdeckte Mieter A erhebliche Mängel (unter anderem Schimmelbildung) in einem der Räumlichkeiten. Wenn es regnet so läßt das Dach den Regen passieren und sucht Ecken und Nischen zum sickern. Dementsprechend stinkt es auf dem Dachboden modrig - auch gute Lüftung hilft da kaum was. Ein Dachdecker sagte schon daß das Dach unter anderem falsch isoliert wurde.

Mieter A hat auf diese ganzen Dinge gekündigt, sie sind also die geschädigten.
Nach langem hin und her willigte nun der Vermieter in eine außerordentliche Kündigung zu, nachdem das auch erst nicht so klar war.

Nun dazu die Fragen:

1.) Mieter A hat zum 31.7.05 gekündigt. Der Vermieter verlangt die Schüssel jedoch bereits am 29.7.05. Mieter A hat aber für den ganzen Monat Miete bezahlt.
Wann muss ich die Schlüßel nun tatsächlich abgeben?

2.)
Kann der Vermieter auf diese von ihm zugestimmten außerordentlichen Kündigung gegen Mieter A noch Ansprüche geltend machen?

und
3.) Können wir die Kaution zurückverlangen? (sie werden sich mit Sicherheit weigern, laut Aussage des Familienmitgliedes welches noch im Hause wohnt.)


Währe nett wen mir jemand mit dem entsprchenden Gesetzestext antworten könnte.
Vielen Dank im Voraus

herzlichen Gruß Mairi
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

1.) der 29 wär ein Freitag und der 31 an einen Sonntag. Vielleicht hat der VM dann keine Zeit. Das Problem an der Sache ist das der Mieter dafür zu sorgen hat das er pünktlich die Wohnung zurück gibt, da er ansonsten weiterhin Miete zahlen muss für die Zeit die er länger drin ist.

2.) Ja, weil der Mieter auch bei ausserordentlicher Kündigung seinen vertraglichen Verpflichtungen wie Schönheitsreparaturen usw. nachkommen muss.

3.) Der VM kann sich zwischen 2 und 6 Monate Zeit lassen die Kaution abzurechnen, darüber hinaus kann er noch einen Teil, in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, behalten.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

1. Der M darf bis 31.7. bleiben. Es genügt, wenn er Übergabe am So. anbietet. Kann der VM nicht, ist das dessen Problem.

2. Ob zugestimmt wurde oder nicht, ist ohne Belang. Der M muß die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen ausführen.
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