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Ob ein Gebäude "öffentlich zugängliich" ist, bestimmt ausschließlich dessen Eigentümer.
So haben z.B. Finanzämter Öffnungszeiten. Während dieser Zeiten dürfen sie die Finanzämter betreten um dort Steuern zu bezahlen pp. Ein Picknick mit ihrer Familie dürfen sie dort (wahrscheinlich) auch während der Öffnungszeiten nicht abhalten.
Die Bauvorschriften für Forschungsinstitute sind unterschiedlich. Ein Forschungsinstitut, welches sich mit Literaturforschung beschäftigt, unterliegt sicherlich anderen Bauvorschriften als ein Iinstitut welches Nuklearphysik praktiziert.
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