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Zeitmietvertrag kündigen

 
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 20:21    Titel: Zeitmietvertrag kündigen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

ich habe wegen meines arbeitsplatzes eine Zeitmietvertrag für eine 1 Zimmerwohung (möbliert) unterschrieben. Dieser lief vom 01.10.04-30.09.05 nun habe ich vorzeitig am 18.07.05 eine verlängerung unterschrieben für ein weiteres Jahr da ich davon ausging das ich diese Arbeitsstelle behalte.
Nun tratt aber folgendes ein das ich am 22.07.05 einen Arbeitsplatz in einer anderen statt angeboten bekommen habe. Jetziger Arbeitsplatz in Bamberg danach ab 01.10.05 in Leipzig.
Kann ich von meinem vorzeitig abgeschlossen Vertrag irgendwie zurück tretten oder muß ich umbediengt einen Nachmieter suchen bzw. komme ich da überhaupt vorher raus wenn sich der Vermiter quer stellt????
Ich hoffe es kann mir jemand helfen

achso:
ich bin mir überhauptnicht sicher ob das ein Richtiger Zeitmietvertrag ist weil ich nicht weiß woran man den erkennt.
Der Vertrag sieht folgender massen aus:
- MIETVETRAG (Kurzzeit)
- Adressen
- Mietbeginn/Mietende
- kosten
und als letztes
Es gelten darüberhinaus die gesetzlichen Bestimmungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das dieser Vertrag nicht der gesetzlichen Kündigungsfrist unterliegt!

Kann mir wer helfen???
besten danke schon vorweg
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem befristetem Mietvertrag muss der Grund der Befristung aufgeführt sein.
Ist der Grund nicht aufgeführt, handelt es sich automatisch um ein unbefristetes Mietverhältnis. Der Mieter darf nicht durch die im Mietvertrag aufgeführten Kündigungsfristen benachteiligt werden, dh. für den Mieter gelten bei einem unbefristetem Mietvertrag immer mindestens die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Die einzige Ausnahme ist ein unbefristeter Mietvertrag mit Ausschluss/beidseitigem Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit.
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
erstmal danke für den Antwort.
Also bedeutet das das in einem befristeten Mitvertrag (Zeitmietvertrag) auf jeden Fall drin stehen muß warum dieser auf z.B. 1 Jahr beschränkt ist.


gruß
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie dazu unter folgendem Link weiter

http://www.rechtslexikon-online.de/Zeitmietvertrag.html

oder geben Mietvertrag auf Zeit in einer Suchmaschiene ein
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