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Mietminderung bei schlechter Dämmung

 
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Stefan S.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 09:53    Titel: Mietminderung bei schlechter Dämmung Antworten mit Zitat

Hallo hätte mal eine Frage:

Mieter A mietet in einem Altbau gewerbliche Räume. Er renoviert selbst und erhält langen Mietvertrag. Nach dem ersten Winter stellt er fest Gebäude ist schlecht isoliert. Ein Flur wird nicht warm. (Es gibt aber auch keinen Heizkörper in diesem Flur weil der Heizungsbauer der Meinung ist dass es keinen Bedarf. Er meint die Wärme geht zum Dach raus, schlechte Dämmung)
Der Verbrauch der Heizung ist hoch.
Kann der Mieter vom Vermieter die Dämmung des Gebäudes verlangen?
Ist eine Mietminderung möglich?

Danke für Antworten
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, eine Minderung ist nicht möglich.

Denn die fehlende Beheizbarkeit von Fluren ist kein Mangel; zudem war der Zustand bei Abschluss des Mietvertrags bekannt und "vertragsgemäß".
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nachvollziehbar ist noch, dass ein Wohnraummieter nicht zwischen objektiv schlecht auf der einen Seite und mangelhaft auf der anderen Seite unterscheiden kann. Immerhin wird der Wohnraummieter von Gesetzgeber als weitestgehend unzurechnungsfähig angesehen und deswegen auch vor seiner eigenen Dummheit geschützt. Diese Unzurechnungsfähigkeit wird allerdings durch eine Gewerbeanmeldung "geheilt". Vom Gewerbemieter wird also erwartet, dass er zumindest ein Grundverständnis für die von ihm abgeschlossenen Verträge hat.
Es geht nun mal nicht an, dass man einen Vertrag über einen uralten Käfer abschließt und dann die Aufrüstung auf einen neuen Porsche verlangt.
Die Dämmung mag objektiv schlecht sein. Mangelhaft unter dem Aspekt der Vertragserfüllung durch den Vermieter ist ein Zustand aber nur, wenn er vom vertragsgemäßen Zustand abweicht. Da die nicht vorhandene Dämmung bereits beim Vertragsabschluss nicht vorhanden war, muss man den derzeitigen Zustand als vertragsgemäß ansehen.
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Stefan S.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Dämmung war ja da, aber diese könnte ja defekt sein. Ist schließlich min. 30 Jahre alt.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan S. hat folgendes geschrieben::
Die Dämmung war ja da, aber diese könnte ja defekt sein. Ist schließlich min. 30 Jahre alt.


Das muss der Mieter nachweisen. Wenn er mindern will aufgrund eines Mangels dann muss er nachweisen können das der Mangel vorhanden ist. Alleine zu behaupten die Dämmung könnte defekt sein wird nicht ausreichen.
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