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Verfasst am: 25.07.05, 17:48 Titel: plötzlich Baustelle vor der Nase
Wie verhält sich folgende Situation?
Gegenstand ist ein hochwertig saniertes größeres Mietobjekt. Laut Vermieterbeschreibung [b]beste Lage und toller Blick ins Grüne[/b]. Entsprechend hoch der Mietpreis.
Daneben befindet sich ein Grundstück, dessen Verwendung (so die Frage des Mieters) "unbekannt" (Zitat Vermieter) sei!
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages informiert eine Bautafel darüber, dass ein größeres Objekt in Kürze "vor der Nase" der Mieter entstehen wird.
Folge: Sicht verwehrt und Baulärm die nächsten 1,5 jahre!!!
Die betroffenen Wohnungen entsprechen nun nicht mehr der Beschreibung, sind also ihren Mietpreis nicht mehr wert.
Frage: Handelt es sich hierbei um arglistische Täuschung seitens des Mieters bzw. um Absprache mit dem Nachbargrundstück, ihre Bautafel erst aufzustellen, wenn das Objekt vermietet ist? Könnte man ja annehmen - schließlich geht einer solchen Baumaßnahme allerlei Planung voraus und ist lange vor Aufstellen einer Bautafel bekannt!! Außerdem wurde vorher extra der Vermieter gefragt, was mit dem Nachbargrundstück passieren soll
was kann der Mieter tun.
Eine Mietminderung für die Zeit der Baustelle ist das eine. (Wieviel darf er da eigentlich mindern?)
Aber: da die Wohnungen nicht mehr das Umfeld aufweisen, wie vor Unterzeichnung des Vertrages beworben, kann der Mieter doch sicherlich den Mietpreis für die gesamte Mietzeit mindern, oder? Wieviel ist hierbei angebracht?
Aufgrund der Baustelle kann erstmal keine Miete gemindert werden. Es kann aber wegen Lärm gemindert werden der auf der Baustelle entsteht. Dazu muss dann ein Lärmprotokoll geführt werden und der Lärm muss auch wirklich Lärm sein.
Wegen der Sicht kann die Miete nicht gemindert werden. Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf das die Sicht sich nie ändert.
Wegen Baulärm auf dem Nachbargrundstück kann, manchmal, die Miete gemindert werden. Hier ein paar Urteile:
Baulärm
AG Köln, WM 1983, S. 53 (Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 20 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 10 % Mietminderung berechtigt.).
Baulärm
Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 10 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 5 % Mietminderung berechtigt.
Baulärm
Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht und länger andauert.
AG Tiergarten, GE 1991, S. 579 (Dem § 906 BGB kommt keine Bedeutung zu).
3 %
Baulärm
Der Mietminderungsanspruch des Mieters wegen Baulärm wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vermieter in seiner Eigenschaft als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muss. Dieser aus dem Nachbarrecht kommende Anspruch unterliegt nämlich eigenen Voraussetzungen, die nicht dem Mangelbegriff einer Mietwohnung entsprechen. 0%
BayObLG, RE vom 04.02.1987 - RE-Miet 2/86, GE 1987, S. 397 = MDR 1987, S. 498 = NJW 1987, S. 1950 = NJW-RR 1987, S. 971 = WM 1987, S. 112 = ZMR 1987, S. 174.
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Baulärm
Wegen Lärms auf dem Nachbargrundstück kann die Miete nur dann gemindert werden, wenn die Lärmbelästigung so erheblich ist, dass der Vermieter sie nach den Vorschriften des § 906 BGB verbieten lassen könnte. Das ist bei Abriss und Neubau von Nachbarhäusern jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Ortsüblicher Lärm bei Abriss eines Hauses bedeutet keine Minderung, auch wenn hierbei die üblichen Baumaschinen, wie Bohrmaschine, Presslufthammer usw. verwendet werden.
0%
und andersrum? kann der vermieter schadensersatz von dem baulärmverursacher bekommen weil seine mieter die miete mindern?
oder: wenn das eigentumswohnungen wären.... steht einem da eine entschädigung zu?
Ja der VM kann den erlittenen Verlust vom Verursacher einklagen.
Wie das bei Eigentümern ist weiss ich nicht, aber diese müssen wohl damit leben und können nix einklagen. Oder einfach mal die Kreditraten für die Wohnung mindern .
hmm, sieht dann also doch so aus, als wenn kaum eine Möglichkeit zur Mietminderung besteht. Dennoch werde ich das Gefühl nicht los, dass der Vermieter eben doch wußte, was auf dem Nachbargrundstück entstehen wird. Und machte somit gemeinsame Sache mit demjenigen...
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