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Verfasst am: 06.08.05, 19:50 Titel: Ticketverkauf bei Internetauktionshaus [Name geändert] trotz Verbot in AGB
Hallo,
ich hätte mal eine grundsätzliche Frage:
Angenommen ein Ticketkäufer veräußert seine gekauften Tickets bei Internetauktionshaus [Name geändert]. In den AGB´s des Veranstalters, der die Tickets verkauft hat, steht, dass dies verboten ist bei einer Strafe von xxx Euro.
Dies steht in den AGB´s auf der Rückseite der Rechnung im klein(st)gedruckten. Müssen diese AGB´s nicht zwischen beiden Handelspartner per Unterschrift vereinbart werden oder kann der Verkäufer sie einfach so mitschicken und den Käufer so zwingen sie zu akzeptieren???
Kann der Verkäufer überhaupt durch seine AGB´s den Weiterverkauf verbieten oder ist dies unzulässig? Ist es nicht jedem seine Sache, was er mit rechtmäßig erworbenen Sachen tut?
Also kann der Verkäufer diese o.g. Strafe durchsetzen, wenn er mitbekommt, dass der Käufer die Karten bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft hat?
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