Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Firma repariert verstopftes WC - Wer zahlt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Firma repariert verstopftes WC - Wer zahlt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Murphy61
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 19:11    Titel: Firma repariert verstopftes WC - Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Ich bewohne eine Mietwohnung, in der die Toilette verstopft war, so daß ich über Nacht ausziehen mußte, da weder WC noch Waschbecken, Dusche o.ä. zu benutzen war. Jetzt bekomme ich die Rechnung für die Reperatur, b.z.w. das freispühlen der Leitung von meinem Vermieter, der eine Firma beauftragt hatte. Muß ich zahlen - und wenn, kann ich die Übernachtung in Rechnung stellen?
Danke im Vorraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verursacher muss zahlen, wenn der Verursacher der Mieter war muss dieser bezahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fachfirma wird wohl eher beurteilen können, wer die Verstopfung verursacht hat. Der VM eigentlich nur dann, wenn das Rohrsystem marode ist. Ansonsten liegt immer der Verdacht nahe, daß da Sachen runtergespült wurden, die nichts im Ausguß zu suchen hatten.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tani0815
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wie siehts aus wenn zwischen Haus und Kanal Wurzeln in das Rohr gewachsen sind und deswegen eine Firma samstags Abends (natürlich mit Wochenendzuschlag etc.) bemüht werden musste? Das wäre doch auch ein Fall für den Vermieter, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher, das sind dann Instandhaltungen, für die der VM zuständig ist. Nicht jedoch für Verstopfungen, die vom Mieter verursacht sind.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Hotelkosten sind nur dann zu erstatten, wenn der Vermieter den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, oder nach Fristsetzung immer noch nicht repariert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Murphy61
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM hat sich überhaupt gar nicht gekümmert. Ich habe im VM Auftrag die Firma beauftragt. Der Grund der Verstopfung ist ein Kalkgehalt von 22 im Wasser und diverser Pfusch beim Verlegen der Abwasserleitung. So hat der Monteur eine ca. 1 - 1,5 cm dicke Schicht Kalk entfernt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie der VM tatsächlich bevollmächtigt hat, eine Firma zu beauftragen, dann schicken Sie dem VM doch die Rechnung zu.

Andererseits schreiben Sie aber vorher, daß sich der VM um nichts gekümmert hat.

Hat Ihnen der VM tatsächlich den Auftrag gegeben, eine Fachfirma zu beauftragen ?
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Murphy61
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM hat sich wirklich um nichts gekümmert. Selbst das anrufen und terminieren mit der Firma habe ich in Absprache mit dem VM gemacht.

Die Rechnung der Firma ist an den VM adressiert und auch versand worden. Der VM hat mir die Rchnung mit den Worten "Das ist Ihre Wohnung, also auch Ihre Rechnung" in die Hand gedrückt und ist gegangen. Für sämtliche Vorgänge gibt es Zeugen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Sie schreiben, dann werfen Sie dem VM die Rechnung in Kasten. Denn er hat die Rechnung zu bezahlen.

Weil der Schaden nicht aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters zustande gekommen ist, sondern durch normale Erosion. Und das fällt unter die Instandhaltungspflicht des VM.

Weil der VM Sie beauftragt hat, sich um eine Fachfirma zu kümmern.

Also ihm die Rechnung geben und fertig.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.