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majobu Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 21.07.05, 10:45 Titel: Kündigung vor Einzug / Rücktritt nicht möglich, oder? |
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Hallo zusammen,
was ist wenn folgendes passiert:
Vor knapp 2 1/2 Wochen hat ein unverheiratetes Pärchen einen Mietvertrag für die erste gemeinsame Wohnung unterschrieben. Mitbeginn sollte der 01.09.05 sein. Beide haben als Mieter den Mietvertrag unterzeichnet. Die Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten wäre zum Mietbeginn fällig und wurde deshalb auch noch nicht geleistet.
In der Zwischenzeit haben sich die Umstände bedeutend verändert und das Pärchen hat sich getrennt.
Nach einiger Sucherei im Internet ist klar geworden das es kein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen gibt.
Dem Vermieter wurde ein Mail geschrieben und ihm den Sachverhalt geschildert. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen das der bereits übergebenen Satz Schlüssel per Einschreiben/Rückschein an ihn gesendet werden würde und auch die bereits aufgelaufenen Kosten für das Namensschild von dem ehemaligen Pärchen übernommen wird.
Schon einen Tag später wurde der erwähnte Satz Schlüssel, eine Kopie des vorangegangenen Mails, einem kurzen Brief und einen Aufhebungsvertrag, mit der Bitte diesen unterzeichnet zurück zu senden, per Einschreiben/Rückschein geschickt.
Der Vermieter hat darauf per Mail geantwortet das er jetzt erst einmal in Urlaub fährt und sich danach um die Angelegenheit kümmern will. Daraufhin hat das Ex-Pärchen den Vermieter angerufen und gefragt wann das sein wird... in 14 Tagen hat er geantwortet.
Jetzt stellt sich die Frage zu der Kündigungsfrist von drei Monaten da ein Rücktritt doch nicht möglich ist, oder?:
Gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten erst ab dem 01.09.05? Also ab Mietbeginn? Oder kann man schon vorher kündigen und die Frist beginnt schon ab dem 01.08.05?
Wenn die Frist schon am 01.08.05 beginnt, sind demnach nur noch 2 Monatsmieten fällig? Dann wäre das was der Vermieter da macht ja eine Verzögerungstaktik...
Gibt es ähnliche Fälle und was ist dabei heraus gekommen? Wie sollte man sich am besten in so einem Fall verhalten?
Gibt es in diesem Fall, weil sich das Pärchen getrennt hat, vielleicht doch ein Rücktrittsrecht? Jeder für sich kann die Miete nicht alleine aufbringen...
Lieben Dank,
majobu |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 21.07.05, 11:14 Titel: |
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Wenn Ihr jetzt per Einwurfeinschreiben fristgerecht kündigt, werden 2 Monatsmieten fällig.
Dass der VM nicht auf den Aufhebungsvertrag eingegangen ist, ist sein gutes Recht, Immerhin bringt Ihr auch seine Planung durcheinander. Er hat sich offenbar vor seinem Urlaub um eine Neuvermietung gekümmert und dazu alles Nötige abgeschlossen. Daher wird er sich sicher nach seinem Urlaub um alles Weitere kümmern, auf den Aufhebungsvertrag braucht er trotzdem nicht einzugehen.
Wenn Ihr die Mieten nicht zahlt, kann der VM beide auf Zahlung verklagen. Vielleicht kann er ja die Wohnung kurzfristig neu vermieten und verzichtet auf das Geld oder die Klage? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 21.07.05, 11:19 Titel: |
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Gibt es in diesem Fall, weil sich das Pärchen getrennt hat, vielleicht doch ein Rücktrittsrecht? Jeder für sich kann die Miete nicht alleine aufbringen...
Drum prüfet wer sich erstmal bindet. |
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majobu Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 21.07.05, 16:41 Titel: |
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Vielen Dank für die klare Antwort. Für mich war das vorher irgendwie nicht ganz so verständlich...
In dem Zusammenhang gibt es ja noch die Frage ob der Mieter die Kaution noch zahlen muß obwohl vor dem Einzug gekündigt wurde? Schliesslich würde die Kündigungsfrist ja 2 Monate in den Zeitraum fallen wo schon Mietbeginn war.
Der Schlüssel wurde ja auch schon zum Vermieter geschickt. Kann man den dann zurück verlangen für die zwei Monate?
Gruß
majobu |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 21.07.05, 17:36 Titel: |
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majobu hat folgendes geschrieben:: |
In dem Zusammenhang gibt es ja noch die Frage ob der Mieter die Kaution noch zahlen muß obwohl vor dem Einzug gekündigt wurde? Schliesslich würde die Kündigungsfrist ja 2 Monate in den Zeitraum fallen wo schon Mietbeginn war. |
Der mieter hat trotz Kündigung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang zu erfüllen. Dazu zählt selbstverständlich auch die Kaution und dazu zählen auch vereinbarte Zahlungen für Betriebskosten, sei es als Vorauszahlung oder als Pauschale.
Zitat: |
Der Schlüssel wurde ja auch schon zum Vermieter geschickt. Kann man den dann zurück verlangen für die zwei Monate?
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Selbstverständlich hat der Mieter Anspruch auf Überlassung der Mietsache bis zum Ende der Kündigungsfrist. Es drängt sich mir allerdings die Frage auf, wozu das gut sein sollte. Nur um bei jedem anstehenden Besichtigungstermin anwesend sein zu dürfen? Oder um den Obhutpflichten des Mieters nachzukommen? Es dürfte wohl unwahrscheinlich sein, dass man für 2 Monate einziehen will. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 21.07.05, 18:41 Titel: |
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Besteht wirklich eine Pflicht zur Zahlung der Kaution? Diese dient doch der Absicherung des VM für Schäden, die der Mieter verursacht (oder Mieten die der Mieter nicht zahlt). Wenn der Mieter nun gar keine Möglichkeit hat, Schäden anzurichten (*), ist das doch überflüssig (klar: "Verträge sind einzuhalten" - aber dennoch: ?)
(*) Voraussetzung ist natürlich, dass die 2 Mieten statt der Kaution überwiesen werden. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 21.07.05, 19:51 Titel: |
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Sehe ich auch so wie FOC.
Besonders wenn man bedenkt, wie wenig eigentlich der VM machen kann, wenn die Kaution nicht bezahlt ist-und gekündigt ist ja nun schon. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 21.07.05, 19:55 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Besteht wirklich eine Pflicht zur Zahlung der Kaution? Diese dient doch der Absicherung des VM für Schäden, die der Mieter verursacht (oder Mieten die der Mieter nicht zahlt). Wenn der Mieter nun gar keine Möglichkeit hat, Schäden anzurichten (*), ist das doch überflüssig (klar: "Verträge sind einzuhalten" - aber dennoch: ?)
(*) Voraussetzung ist natürlich, dass die 2 Mieten statt der Kaution überwiesen werden. |
Die Erkenntnis, dass Verträge einzuhalten sind, scheint also zu bestehen. Es ist wohl kaum vorstellbar, dass jeder Schuldner nach eigenem Ermessen entscheidet, ob er die Vertragserfüllung zufällig gerade für sinnvoll hält.
Weshalb sollte der Mieter denn keine Schäden anrichten können? Der Mieter hat im konkreten Beispiel zunächst 2 Mieten zu zahlen. Wenn man davon ausgeht, dass diese beiden Mieten gezahlt werden und deshalb die Kaution nicht fällig wird, könnte man mit gleicher Begründung vielleicht auch versuchen die Kautionzahlung bei einem ungekündigten Mietverhältnis zu verweigern. Schließlich könnte man ebenso behaupten, dass zukünftige Schäden nicht auftreten werden. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 21.07.05, 21:05 Titel: |
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Die Begründung zieht nicht:
- erstens kann dann der Fall eintreten, dass man irgendeine zukünftige Miete nicht zahlt,
- zweitens kann man dann die Wohnung beschädigen, weil man ja drin ist.
Beides ist ausgeschlossen, wenn man alle Mieten bis Vertragsende im voraus gezahlt hat UND man nicht in der Wohnung ist und gewesen ist UND der VM die Schlüssel hat.
Schäden nicht auftreten "werden" und "können" ist zweierlei. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 21.07.05, 21:10 Titel: |
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Es könnte ja auch sein das die pauschal gezahlten Nebenkosten zu niedrig angesetzt sind und diese sonst erst viel später schwer eingetrieben werden könnten...
Auch wenn der Mieter nicht einzieht müsste er doch ggf renovieren oder sich an den Kosten beteiligen (so paradox es auch ist)
Steht doch nicht gerade selten im Mietvertrag welcher Raum nach welcher Zeit renoviert werden sollte und wenn dies nicht getan wird ist der Mieter prozentual an den Kosten beteiligt. Entschliesst sich also der Vermieter die Wohnung nach 2 Monaten dann nochmal neu zu streichen müsste sich der Mieter ggf prozentual an den Kosten beteiligen. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.07.05, 06:43 Titel: |
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Habe hier mal ein Posting eines Vermieters eingefügt um zu zeigen, was wirklich passieren kann:
Gerade eben erhalte ich Post von der Staatsanwaltschaft. Ich hatte eine Anzeige wegen Einlassungsbetrugs (Mieter hatten Vertrag unterschrieben, waren aber dann nicht eingezogen. Einem Mahnbescheid über die offene Miete hatten sie widersprochen) erstattet. Wurde eingestellt, da das Fehlverhalten der Mieter doch eher gering sei und die Beschuldigten noch nicht einschlägig vorbestraft seien. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 22.07.05, 07:41 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Die Begründung zieht nicht:
- erstens kann dann der Fall eintreten, dass man irgendeine zukünftige Miete nicht zahlt,
- zweitens kann man dann die Wohnung beschädigen, weil man ja drin ist.
Beides ist ausgeschlossen, wenn man alle Mieten bis Vertragsende im voraus gezahlt hat UND man nicht in der Wohnung ist und gewesen ist UND der VM die Schlüssel hat.
Schäden nicht auftreten "werden" und "können" ist zweierlei. |
Es scheint schwer verständlich zu sein. Ich muss die Fälligkeit der Kaution nicht begründen. Die Fälligkeit ergibt sich schlicht und einfach aus den Vereinbarungen des Mietvertrags. Ich habe lediglich Beispiele genannt, die die Abwegigkeit der Argumentation die die Fälligkeit der Kaution zeigen.
Auch wenn die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist im Voraus bezahlt ist, wird eine bereits geleistete Kaution dadurch noch nicht zur Rückzahlung fällig. Wie eigentlich jeder wissen sollte, ist die Miete regelmäßig zu Beginn eines Monats zu zahlen. Dies gilt auch für den letzten Monat des Mietverhältnisses. Trotzdem kann auch der vertragstreue Mieter nach Zahlung der letzten Miete und vielleicht auch vorzeitiger Rückgabe der Mietsache mangels Fälligkeit die Rückzahlung der Kaution nicht vor dem Ende des Mietverhältnisses verlangen. |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 22.07.05, 07:49 Titel: |
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Ein Aspekt hinsichtlich der Kaution wurde hier noch nicht beleuchtet. Natürlich muss der Mieter die Kaution nicht in einer Summe bei Mietbeginn zahlen, sondern kann sie ab dem ersten Mietmonat auf 3 Raten verteilen - was auch immer abweichendes im Vertrag stehen möge.
Ich würde als Mieter in diesem Fall erstmal dem Vermieter einen Dreizeiler schreiben, sinngemäß ..."ich gehe davon aus, dass sich auf Grund meiner Kündigung die Kautionszahlung erübrigt..." und abwarten was passiert. Schlimmstenfalls die ersten 2 Kautionsraten zusammen mit den Mieten erbringen. |
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majobu Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 22.07.05, 14:47 Titel: |
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Vielen Dank für die vielen Anregungen und Tips. Gibt es eigentlich einen Verweis auf das BGH in Bezug auf die "ordentliche Kündigung bei noch nicht vollzogenen Mietverhältnis" ?
Gruß
majobu |
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zap_2005 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 24.07.05, 00:56 Titel: |
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muss man die die Kaltmiete oder die Warmmiete bezahlen.. würd mich interessieren, denn ohne dass man in der Wohnung ist.. können ja keine zusätzl. Kosten wie Wasser etc. entstehen...
Danke für eure Hilfe.. |
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