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Verfasst am: 25.07.05, 09:56 Titel: Kaskoschaden - zwingen zur Regulierung bei best. Werkst.?
Hallo,
angenommen Person A kauft sich ein Neufahrzeug.
Dieses Kfz hat einen erheblichen Schaden. Kann nun Person A von ihrer Versicherung auferlegt bekommen, wo der Schaden repariert wird?
In den Bedingungen der Versicherung steht lediglich, dass der Versicherer einen Schadensservice Plus anbietet, ist die Inanspruchnahme desselben dann Pflicht?
Oder kann Person A die Werkstatt frei wählen (z. B. Vertragswerkstatt)?
Können die Gutachterkosten der eigenen Versicherung deutlich unter dem Gutachten eines neutralen Gutachters liegen?
Sie können die Werkstatt frei wählen. Durch die Inanspruchnahme einer Partnerwerkstatt des Versicherers haben Sie allerdings meist zusätzliche Vorteile, z. B. bei Kaskoschäden ein kostenloser Leihwagen oder ähnliches. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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