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Kann durch grobe Fahrlässigkeit auch der Versicherungsschutz (Feuer- oder Haftpflichtversicherung) gefährdet werden? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
bei Feuer- und sonstigen Sachversicherungen ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Vers.nehmer den schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
sonstige Sachversicherungen sind z.B. Hausrat, Wohngebäude, KFZ-Kasko.
Die Haftpflichtversicherung fragt nicht nach grober Fahrlässigkeit. Die private Unfallversicherung auch nicht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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