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Vorzeitige Kündigung bei 5 Jahres Vertrag

 
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casper2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:00    Titel: Vorzeitige Kündigung bei 5 Jahres Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es möglich einen 5-Jahres-Vertrag bei einer Versichung vorzeitig zu künigen? Der Versicherte hat bereits die Zahlungen eingestellt, mit der Hoffnung auf Kündigung von Seite der Versicherung, aber leider war das nichts.

Ich hoffe auf schnelle Antwort.


Gruß

Casper
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:12    Titel: Re: Vorzeitige Kündigung bei 5 Jahres Vertrag Antworten mit Zitat

casper2005 hat folgendes geschrieben::
ist es möglich einen 5-Jahres-Vertrag bei einer Versichung vorzeitig zu künigen?

Nein.

casper2005 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherte hat bereits die Zahlungen eingestellt, mit der Hoffnung auf Kündigung von Seite der Versicherung, aber leider war das nichts.

Das kann klappen, kann aber genauso gut auch in einem gerichtlichen Mahnverfahren enden.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Casper,

ein 5-Jahres-Vertrag kann ordentlich nur zum Ablauf gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist im Schadenfall möglich.

Der vermeintliche Trick, keine Beiträge zu zahlen und zu hoffen, der Versicherer kündigt von sich aus, kann nach hinten losgehen. Versicherer kann auch Mahnbescheid beantragen, und dann hat man zusätzliche Kosten und den Ärger (Schufa-Eintrag).
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für eine Art von Versicherung handelt es sich denn?
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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casper2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich dabei um ein Paket was aus Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung besteht.

Gruß
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nichtzahlung der Beiträge bewirkt bei diesen Sparten meist ein Mahnverfahren, das auch gerichtlich enden kann. Daher nicht wirklich empfehlenswert.

Wenn Sie dann irgendwann woanders ebenfalls so ein Paket abschließen wollen, wird nach dem Vorversicherer gefragt, und natürlich, wer den Vertrag damals gekündigt hat. Sieht schlecht aus, wenn Sie sagen müssen, dass Ihnen der Vorversicherer gekündigt hat (und das auch noch wg. Nichtzahlung der Beiträge).

Daher eine andere Möglichkeit: Bei Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen kann es eine sog. Beitragsanpassung geben. D. h., ein unabhängiger Treuhänder ermittelt, dass die Schadenaufwendungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft höher waren als die Einnahmen durch die Beiträge der Versicherten.

Der Versicherungsschutz wird dann nicht verändert, aber Ihr Vertrag wird teurer. In diesem Fall gibt es eine Kündigungsmöglichkeit, auch wenn ein 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde: Nach Eingang der Erhöhungsmitteilung (meist die Beitragsrechnung) 1 Monat Frist mit sofortiger Wirkung der Kündigung, frühestens jedoch zu dem Datum, zu dem die Erhöhung wirksam wird.

Ob es in nächster Zeit eine Erhöhung bei Ihrer Gesellschaft geben wird, kann allerdings niemand sagen.

Warum möchten Sie die Verträge denn kündigen? Sprechen Sie doch eventuell mit der Versicherungsgesellschaft darüber (z. B. falls Sie zur Zeit nicht das Geld dafür übrig haben).
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tommy-05
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nichtzahlung der Beiträge bewirkt bei diesen Sparten meist ein Mahnverfahren, das auch gerichtlich enden kann. Daher nicht wirklich empfehlenswert


Mich würde interessieren, ob so ein Mahnverfahren auch mit einer Freiheitsstrafe enden kann, z.b wenn man wie o.g Beiträge nicht zahlt??? Frage

Liebe Grüße
tommy Lachen
_________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

nee, Freiheitsstrafe eher nicht. Aber irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus, und das ist dann auch nicht sehr lustig. (und vor allem richtig teuer...)
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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