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Was genaa ist Security
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shinzon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:35    Titel: Was genaa ist Security Antworten mit Zitat

Ich hoffe das ist das richtige Forum..

Eine kleine Frage: Wie definiert sich eine Security ? Kann das jeder sein, brauch man eine spezielle Ausbildung, gilt die Feuerwehr als Security ?

Danke für (evtl.) im Voraus Sehr glücklich
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es gbit keine rechtliche Definition für Security im Dt. Recht.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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shinzon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

ahso, deswegen hab ich nichts gefunden...

Demnach dürfte sich also jeder als security bereitstellen.
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Rechtlaie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

ich ergänze die Frage mal:

hat die "Security" denn mehr Rechte als Jedermann ?
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht.

Wenn man bei einer Firma als Security arbeiten will, muss seit einiger Zeit eine Prüfung der IHK (§ 34 GewO) absolviert werden.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eder hat folgendes geschrieben::
ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht.

Wenn man bei einer Firma als Security arbeiten will, muss seit einiger Zeit eine Prüfung der IHK (§ 34 GewO) absolviert werden.


Wie sieht es dabei eigentlich mit dem Einsatz von Gewalt beim Rauswurf aus? Ist der Einsatz von Gewalt durch §32 STGB gerechtfertigt oder müssen die, um eine unerwünschte Person, von der aber ansonsten keine akute Gefahr ausgeht, loszuwerden die Polizei einschalten?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

§§32, 34 StGB.
Der "gegenwärtige rechtswidrige Angriff" ist in dem Fall der Hausfriedensbruch (§123 StGB).

Das wäre ja auch schlimm, wenn ich jedes Mal die Polizei rufen müßte, wenn es sich jemand auf meinem Rasen bequem macht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht.


Na ja, es gibt schon noch ein paar mehr Jedermannsrechte, z.B. die Jedermannsfestnahme nach § 127 I StPO.
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht.


Na ja, es gibt schon noch ein paar mehr Jedermannsrechte, z.B. die Jedermannsfestnahme nach § 127 I StPO.


Zitat:
§ 114
[Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen]
(1) Der Diensthandlung eines Amtsträgers im Sinne des § 113 stehen Vollstreckungshandlungen von Personen gleich, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein.

(2) § 113 gilt entsprechend zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung zugezogen sind.

quelle: datenschutz-berlin.de

Was hat dies zu bedeuten?

Mach man sich auch Strafbar wenn man gegen die Security oder z.B U/S-Bahnwachen Wiederstand (mit erfolg) leistet?
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Mfg Skayritera Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich stehen Security-Leute Amtsträgern nicht gleich.

Hier sind Personen wie "Hilfspolizisten", in bestimmten Fällen Soldaten etc. gemeint.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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P4Richter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::

Was hat dies zu bedeuten?

Mach man sich auch Strafbar wenn man gegen die Security oder z.B U/S-Bahnwachen Wiederstand (mit erfolg) leistet?


Wiedestand gegen Security ,U-, S-Bahnwachen oder gegen Bahnhofpolizei ist keine Straftat!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bahnhofspolizei aber bitte nicht mit dem BGS verwechseln, der hat nämlich auch Polizeirechte.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

P4Richter hat folgendes geschrieben::
skayritera hat folgendes geschrieben::

Was hat dies zu bedeuten?

Mach man sich auch Strafbar wenn man gegen die Security oder z.B U/S-Bahnwachen Wiederstand (mit erfolg) leistet?


Wiedestand gegen Security ,U-, S-Bahnwachen oder gegen Bahnhofpolizei ist keine Straftat!


Üblichwerweise dürfte es Nötigung und/oder Körperverletzung sein. Und das sind Straftaten.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das sowieso.
Menschen sind das immerhin auch.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Widerstand ist aber auch nur strafbar, soweit er sich gegen rechtmäßige Diensthandlungen richtet. In ähnlicherweise gilt das wohl auch für die Gegenwehr gegen Handlungen privater Sicherheitsdienste in Form von Nötigung oder Körperverletzung. Nur sind die zulässigen Handlungsalternativen für private Sicherheitskräfte sind sehr viel enger. Das hat wohl zur Folge, dass es sehr viel einfacher sein dürfte, mit den §32 bis §35 STGB Gegenwehr gegen tatsächlich oder vermeintlich rechtswidrige Maßnahmen zu rechtfertigen, auch das Tatbestandsmerkmal "Verwerflichkeit" des §240 STGB könnte den Bereich legaler Gegenwehr noch ausweiten. (Ist Gegengewalt bei übertriebenem Gewalteinsatz der Security verwerflich?)
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