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Nutzungsausfall nur bei vollständiger Reparatur?

 
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baderin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 00:38    Titel: Nutzungsausfall nur bei vollständiger Reparatur? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen die weltbeste Autofahrerin hätte einen unverschuldeten Unfall.

Die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung zieht sich in die Länge. Erst nach 5 Monaten bekommt die Geschädigte einen Vorschuss gezahlt.
In der Zwischenzeit hat sie - da nicht sicher war ob und wieviel die Versicherung übernimmt - den Schaden provisorisch beheben lassen.

Das Fahrzeug war durch den Unfall nicht mehr verkehrssicher. Nach der 1. Reparatur ist das Fahrzeug wieder fahrbereit, der Kotflügel wurde jedoch aus Kostengründen ausgebeult und nicht, wie im Gutachten geschildert, ersetzt.

Das Auto soll nun abgegeben werden (ohne die "richtige" Reparatur durchgeführt haben zu lassen), die Frage, die sich jetzt stellt:

Kann in diesem Zustand (unlackierte, ausgebeulte Stelle) ein Foto von dem Auto gemacht werden, bzw. reicht diese Behebung des Schadens, um den Nutzungsausfall geltend zu machen?

Immerhin hatte ich drei Monate kein Auto, da finde ich es - v. a. bei den heutigen Preisen der öffentlichen Verkehrsmittel (bei spontaner Buchung) nur gerecht, wenn ich wenigstens die im Gutachten genannte Zeit ersetzt bekomme (oder bin ich da vielleicht auch einfach kleinlich???)

Danke im Voraus für Antworten Sehr glücklich
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