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Verfasst am: 22.07.05, 13:00 Titel: Vorzeitige Kündigung bei 5 Jahres Vertrag
Hallo,
ist es möglich einen 5-Jahres-Vertrag bei einer Versichung vorzeitig zu künigen? Der Versicherte hat bereits die Zahlungen eingestellt, mit der Hoffnung auf Kündigung von Seite der Versicherung, aber leider war das nichts.
ein 5-Jahres-Vertrag kann ordentlich nur zum Ablauf gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist im Schadenfall möglich.
Der vermeintliche Trick, keine Beiträge zu zahlen und zu hoffen, der Versicherer kündigt von sich aus, kann nach hinten losgehen. Versicherer kann auch Mahnbescheid beantragen, und dann hat man zusätzliche Kosten und den Ärger (Schufa-Eintrag). _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Um was für eine Art von Versicherung handelt es sich denn? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Nichtzahlung der Beiträge bewirkt bei diesen Sparten meist ein Mahnverfahren, das auch gerichtlich enden kann. Daher nicht wirklich empfehlenswert.
Wenn Sie dann irgendwann woanders ebenfalls so ein Paket abschließen wollen, wird nach dem Vorversicherer gefragt, und natürlich, wer den Vertrag damals gekündigt hat. Sieht schlecht aus, wenn Sie sagen müssen, dass Ihnen der Vorversicherer gekündigt hat (und das auch noch wg. Nichtzahlung der Beiträge).
Daher eine andere Möglichkeit: Bei Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen kann es eine sog. Beitragsanpassung geben. D. h., ein unabhängiger Treuhänder ermittelt, dass die Schadenaufwendungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft höher waren als die Einnahmen durch die Beiträge der Versicherten.
Der Versicherungsschutz wird dann nicht verändert, aber Ihr Vertrag wird teurer. In diesem Fall gibt es eine Kündigungsmöglichkeit, auch wenn ein 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde: Nach Eingang der Erhöhungsmitteilung (meist die Beitragsrechnung) 1 Monat Frist mit sofortiger Wirkung der Kündigung, frühestens jedoch zu dem Datum, zu dem die Erhöhung wirksam wird.
Ob es in nächster Zeit eine Erhöhung bei Ihrer Gesellschaft geben wird, kann allerdings niemand sagen.
Warum möchten Sie die Verträge denn kündigen? Sprechen Sie doch eventuell mit der Versicherungsgesellschaft darüber (z. B. falls Sie zur Zeit nicht das Geld dafür übrig haben). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
nee, Freiheitsstrafe eher nicht. Aber irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus, und das ist dann auch nicht sehr lustig. (und vor allem richtig teuer...) _________________ Grüße, Mogli
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