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das Konto von A war gepfändet von einem Anwalt. Die rechtmäßige Forderung wurde komplett überwiesen. Weil das Konto ewig nicht freigemacht wurde wurde deshalb mehrmals bei dem Anwalt angerufen. Der setzte schließlich die Pfändung aus, statt sie aufzuheben. Der Anwalt schickte unrechtmäßig einen Mahnbescheid für angebliche Kosten von ihm vermutlich weil er sich durch die Anrufe von A genervt fühlte. Gegen diesen Mahnbescheid wurde von A Widerspruch eingelegt, worauf nichts mehr passierte. Aber die Pfändung war jetzt nach langer Zeit immer noch ausgesetzt und nicht aufgehoben, was die Bank bei dem Anwalt nun monierte. Dieser behauptete, die Forderung sei noch nicht erfüllt und stellte seine Rechnung aus dem Mahnbescheid, der nicht rechtens ist und wofür er keinen Titel hat. Es handelt sich um ca. 100 Euro. Der Bankangestellte überwies nun einfach von dem Konto von A an den Anwalt das Geld, das diesem gar nicht zusteht. Als A anrief und deshalb reklamierte behauptete er, er habe das tun müssen, da der Anwalt einen Titel habe und das Konto sonst wieder gepfändet werden müsste. A sagte, das Geld aus seinem Titel habe er längst, dafür habe er keinen Titel, was nun überwiesen wurde. Daraufhin meinte der Banker, dann müsse A es eben bei dem Anwalt wieder holen, die Überweisung könne er nicht zurückholen und er hätte nicht anders handeln können.
Frage: Darf der Bankangestellte so einfach von dem Konto von A das Geld überweisen ohne mit A Rücksprache zu halten? Kann A das Geld von der Bank fordern?
Wenn die Bank einen Pfändungs- und Überwesiungsbeschluß vorliegen hat, so überweist sie (sofern Deckung).
Was sie außerhalb der Pfändung bezahlen kann die Bank nicht wissen und darf diese auch nicht interessieren.
Wenn Sie glauben zuviel gezahlt zu haben, können Sie es zurückfordern (beim Empfänger, nicht bei der Bank). _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
es ist nur so, dass ich das Geld dann abschreiben kann, wenn ich es beim Empfänger zurückfordere. Der Anwalt ist unseriös und hat so mit einem Trick versucht an das Geld zu kommen, das ihm nicht zusteht. Würde ich jetzt wegen 100 Euro zum Anwalt gehen sind de Anwaltskosten höher und wenn es nicht vor Gericht geht, muss ich sie selbst bezahlen, auch wenn ich im Recht bin.
Es kann doch nicht sein, dass jeder fordern kann, was ihm einfällt, wenn er einen Pfändungsbeschluss hat. Das was zu zahlen war ist längst bezahlt.
Das ist es eben, dass der Banker mehr als den zu pfändenden Betrag überwiesen hat. Der Anwalt hat eine Auflistung geschickt, woraufhin der Banker bezahlt hat. Das was ich zuviel bezahlt habe kommt noch dazu. Aber der Banker hat ca. 100 Euro überwiesen, die nicht im Pfändungsbeschluss stehen können, da sie nicht rechtmäßig sind. Die Forderung ist längst erledigt.
Wieso der Vorwurf wegen neuen treads, ich habe eine Rüge bekommen, weil ich in Ich-Form geschrieben habe, also machte ich es noch mal anders. Und bei Mahnungen, Inkasso... hab ich es zuerst geschrieben, dachte aber dann, dass es speziell auch um den Banker geht, ob er sich richtig verhalten hat, daher hier noch mal, sorry
Warum erkundingen Sie sich nicht mal bei einer Schuldenberatung dort bekommen Sie kostenlos Auskunft!
Die können die Unterlagen dann auch einsehen und die wissen auch was in solchen Fällen möglich ist und was nicht!
Dies ist in der Regel kostenlos und darauf kommts Ihnen doch an!
Wie soll man Ihnen Ihr Auskunft geben ohne die genaue Sachlage zu kennen ausserdem ist das hier auch nicht erlaubt!
MfG
Manfred
Dies ist meine persönliche Meinung, sie ist nicht rechtsverbindlich!
Wenn der Bankangestellte tatsächlich ohne PfÜB das Geld überwiesen hat, darf er es aus eigener Tasche der Bank zurückzahlen. Denn die Bank wird dem Kontoinhaber das Geld ersetzen müssen.
Allerdings geht es ohne PfÜB in der Regel nicht. Der geschilderte Vorgang klingt schon sehr ungewöhnlich.
Es lag ja ein PfÜb vor, aber eben nicht über diesen Betrag. Da muss der Anwalt im Nachhinein behauptet haben, das sei die Restforderung. Es soll eine 2 Seiten lange Aufstellung existieren, die der Bankangestellte mir zukommen lassen wollte, was aber leider noch nicht geschehen ist. Ich wollte mich nur vergewissern, ob ich das von der Bank dann fordern kann. Denn ich weiß 100 %, dass die Forderung erfüllt ist, es ist genauso, wie ich es geschildert habe.
Es lag ja ein PfÜb vor, aber eben nicht über diesen Betrag. Da muss der Anwalt im Nachhinein behauptet haben, das sei die Restforderung. Es soll eine 2 Seiten lange Aufstellung existieren, die der Bankangestellte mir zukommen lassen wollte, was aber leider noch nicht geschehen ist. Ich wollte mich nur vergewissern, ob ich das von der Bank dann fordern kann. Denn ich weiß 100 %, dass die Forderung erfüllt ist, es ist genauso, wie ich es geschildert habe.
diro
Der PfÜB kostet auch etwas. Diese Kosten werden üblicherweise mitvollstreckt. Also noch mal checken bevor Sie dem Bankangestellten an die Gurgel gehen
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