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Miete und NK im Vertrag falsch zusammengerechnet
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JuicyCouture
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Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 14:17    Titel: Miete und NK im Vertrag falsch zusammengerechnet Antworten mit Zitat

Ich bekam einen Anruf meiner Hausverwaltung, daß sich in meinen Mietvertrag (November 2004) ein Fehler eingeschlichen hat.

Anscheinend hat jemand eine schon vom Makler falsch berechnete Aufstellung übernommen. Als Endsumme ist durch diesen Rechenfehler eine geringere Endmiete herausgekommen und ich habe seitdem (weil ich das auch nie nachgrechnet habe) jeden Monat zu wenig überwiesen.
Der Hausverwalter hat den Vertrag so unterschrieben-ich auch.

Bin ich verpflichtet, nachzuzahlen oder ab jetzt die wirklichen Kosten zu zahlen (was ich mir natürlich gerne sparen würde...) Kann ich darauf bestehen nur die im Vertrag genannte Endsumme zuzahlen-ob sie aus einem Rechenfehler entsanden ist oder nicht ist ja nicht mein Problem..... (oder???)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sind die einzelnen Summen im Vertrag denn ausgewiesen?
Also Grundmiete x Euro
NK-Vorauszahlung x Euro
Gesamtsumme x Euro

Oder steht im Vertrag nur die Gesamtsumme?
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JuicyCouture
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Alle einzelnem Posten sind extra ausgewiesen (und fünf Leute konnten nicht rechnen...)

Kaltmiete: X Euro
NK Vorschuß: X Euro
Wasser: X Euro
Heizung: X Euro

Gesamt: X (NICHT die Summe aus x, sondern weniger) Euro
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist die korrekte Summe zu zahlen, also der höhere Betrag.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das mal kein guter Trick ist um seine Wohnungen doch noch zu dem Preis loszuwerden den man gerne hätte. Ist der Mieter erstmal eingezogen findet man schnell einen Rechenfehler. Man kann fast sicher darauf vertrauen, dass 90% der potentiellen Mietern das nicht auffallen wird (der guckt nur auf die Endsumme) und wenn doch kommt halt der Vertrag nicht zustande (who cares)...
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JuicyCouture
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Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Also zahlen? Wie doof! Kann man 9 Monate nach Einzug nicht von einer "Duldung" o.Ä. ausgehen-zumal der Fehler nicht bei mir liegt und ich sehr viel in die Wohnung investiert habe....
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, man kann sich aber nicht beschweren, daß 5 Leute nicht rechnen können, wenn man selbst zu diesen 5 Leuten gehört, oder?
Man sollte Verträge schon lesen, bevor man sie unterschreibt Winken
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JuicyCouture
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Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Darüber, daß ich nicht rechen kann habe ich mich nicht beschwert (Das ist für mich als "Mathegenie" auch keine Neuigkeit") -wenn DIE aber einen falschen Vertrag tippen, verstehe ich echt nicht warum das mein Problem sein soll. Weinen
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Naja, man kann sich aber nicht beschweren, daß 5 Leute nicht rechnen können, wenn man selbst zu diesen 5 Leuten gehört, oder?
Man sollte Verträge schon lesen, bevor man sie unterschreibt

Imho nur ein Argument wenn man den Mietvertrag schon nen Tag vorher bekommt um den zu lesen. In der Praxis läufts doch meistens so ich hab da mal was vorbereitet. Dann hat man 10-30 Minuten zum lesen und dann kommt der Vertrag zustande oder auch nicht. Das da nicht jeder ein Mathegenie ist und mal schnell 4 Posten im Kopf richtig addiert überrascht doch nicht. Auch wenn ich das immer überprüfen würde ist es doch wohl unstreitbar insbesondere Aufgabe des Vermieters die Kosten richtig in Rechnung zu stellen. Wenn der es noch nicht mal hinbekommt wiso sollte man automatisch dann vom Mieter erwarten das er es besser macht?
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Markus F.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Dann ist die korrekte Summe zu zahlen, also der höhere Betrag.


Steht das irgendwo? Oder besser gefragt: Ist das für den Vertragsunterzeichner ersichtlich ?

Damit meine ich, ob eine solche Klausel im Vertragswerk (in etwa: "maßgeblich für den zu zahlenden Gesamtbetrag sind die einzeln aufgeführten Teilbeträge" oder ist ihre Antwort als "Erfahrungswert aus der Praxis" (beispielsweise Gerichtsurteile zu solchen Fällen) zu bewerten ?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter wird die Grundmiete, die vertraglich ausgewiesen ist, nicht ändern. Der Mieter bezahlt eigentlich nur weniger Vorauszahlung BK als vertraglich vereinbart. Die Nachzahlung kommt mit der ersten BK-Abrechnung und damit eine begründete Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]


Zuletzt bearbeitet von Susanne am 26.07.05, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Vermieter wird die Grundmiete, die aus vertraglich ausgewiesen ist, nicht ändern. Der Mieter bezahlt eigentlich nur weniger Vorauszahlung BK als vertraglich vereinbart. Die Nachzahlung kommt mit der ersten BK-Abrechnung und damit eine begründete Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.

Das schon aber wenn ich mich nicht irre ist der Vermieter auch zu einer seriösen Kalkulation verpflichtet. Also vorsätzlich oder aus welchen Gründen auch immer da was zu niedriges auszuweisen (was ja insbesondere Ämter besonders gerne mögen wenn Sozialhilfeempfänger oder ALG2-Empfänger in der Wohnung leben) ist imho nicht erlaubt.
Imho war es dem Vermieter nicht erlaubt durch diesen Berechnungsfehler dem Mieter faktisch zu niedrige NK/Gesamtkosten zu suggerieren...


Zuletzt bearbeitet von windalf am 26.07.05, 16:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Dann ist die korrekte Summe zu zahlen, also der höhere Betrag.


Steht das irgendwo? Oder besser gefragt: Ist das für den Vertragsunterzeichner ersichtlich ?

Damit meine ich, ob eine solche Klausel im Vertragswerk (in etwa: "maßgeblich für den zu zahlenden Gesamtbetrag sind die einzeln aufgeführten Teilbeträge" oder ist ihre Antwort als "Erfahrungswert aus der Praxis" (beispielsweise Gerichtsurteile zu solchen Fällen) zu bewerten ?


Lesen Sie das mal:

http://www.boltz-online.com/recht/recht.html

Natürlich ist hier die böse Richterin schuld, aber darum geht´s ja gar nicht.
Die Sache ist sehr interessant und da sieht man auch mal, daß man dem Mieterbund nicht immer vertrauen sollte Winken
Den Ansatz mit der fehlerhaften Kaltmiete finde ich interessant, allerdings wird das schnell zu widerlegen sein, wenn Vermieter und Makler noch das Inserat haben, auf welches Sie sich damals gemeldet haben.
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JuicyCouture
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Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Witz ist, daß ich den Mietpreis genau um die jetzt falsch gerechntete Summe heruntergehandelt hatte. Es kann also genauso gut sein, daß die Endsumme stimmt, aber die "alte" Kaltmiete übernommen wurde. Leider habe ich mir die Wohnungsannonce nie ausgedruckt-in der stand allerdings eh der höhere Preis. Ich hatte das Objekt bei einem anderen Makler entdeckt-für weniger Geld und um den gleichen Mietpreis gebeten..... Das lief alles über die Maklerin, die es aushandelte.
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Markus F.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::


Lesen Sie das mal:

http://www.boltz-online.com/recht/recht.html

Natürlich ist hier die böse Richterin schuld, aber darum geht´s ja gar nicht.
Die Sache ist sehr interessant und da sieht man auch mal, daß man dem Mieterbund nicht immer vertrauen sollte Winken
Den Ansatz mit der fehlerhaften Kaltmiete finde ich interessant, allerdings wird das schnell zu widerlegen sein, wenn Vermieter und Makler noch das Inserat haben, auf welches Sie sich damals gemeldet haben.


Danke für die Info.

Und genau darum ging es mir in meiner Frage:

Ihre Antwort auf die Eingangsfrage von JuicyCouture liest sich für mich sehr klar und zweifelsfrei.
So, als ob diese Gegebenheit (Bei fehlerhaften Unterschieden von Teilbeträgen und der zahlende Gesamtsumme im einem Mietvertrag ist grundsätzlich die Summe der aufgeführten Teilbeträge maßgeblich. Dann müsste das irgendwo im Vertrag stehen oder es müsste ein Grundsatzurteil für solche Fälle geben.

Das scheint ja nun doch nicht so zu sein, wenn in dem von Ihnen zum Nachlesen geschilderten Einzelfall ein Gericht bemüht werden musste.

Haben Sie diesbezüglich weitere Beispiele oder ist dieser zum Nachlesen geschilderte Fall der einzige Ihnen bekannte?
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