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Verfasst am: 26.07.05, 13:22 Titel: Fristlose Kündigung bei Mindestmietdauer
Hallo
Der Vermieter (VM) beabsichtigt seinen Mieter (M) fristlos zu kündigen, da er seit über 2 Monaten seine Miete nicht zahlt - trotzt schriftlicher Mahnungen. Der Mietvertrag enthält eine Klausel über eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren (die noch nicht abgelaufen sind). Eine vorzeitige Kündigung von Seiten des M oder VM ist also im Normalfall nicht möglich.
Frage: Muss der M nach der fristlosen Kündigung des VM auch weiterhin seine Miete + NK zahlen, auch nach Auszug - zumindest bis ein adäquater Nachmieter gefunden ist ?
Wenn der VM über genug Geld verfügt und nicht auf die Miete angewiesen ist kann er auch einfach nur auf Zahlung klagen. Dies würde in dem Fall Sinn machen wenn der Mieter meint er zahlt einfach keine Miete mehr um aus den Vertrag zu kommen. Was sich dann als dümmste Idee von allen herausstellen wird.
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