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ich habe in 2001 Aktien meiner Firma, einer amerikanischen AG, erhalten , die damals nicht als geldwerter Vorteil versteuert wurden von der Firma. Jetzt habe ich sie in 2003 verkauft.
Bei einer betriebsprüfung ist das FA wohl drauf aufmerksam geworden und hat nun alle Arbeitnehmer daruf angesprochen. Ich hatte zum Glück die Steuererklärung von 2003 noch gar nicht gemacht. Jetzt muss ich das nachholen. Ich weiss leider nicht genau wo ich eigentlich diese verkauften Belegschaftsaktien eintragen müsste, der sachbearbeiter beim Finanzamt redete immerzu nur vom geldwerten Vorteil.
Es handelt sich um einen betrag von 1500 euro für den die aktien verkauft wurden.
Vielen dank falls jemand wüsste wo ich was eintragen muss ...
Wenn Sie die Aktien in 2001 erhalten (tatsächlich erhalten, nicht nur die Zusage) und in 2003 verkauft haben, dann liegt der Verkauf ausserhalb der Spekulationsfrist (1Jahr) und Sie müssen in der Steuererklärung 2003 gar nichts eintragen.
Allerdings hätten Sie in 2001 einen geldwerten Vorteil versteuern müssen, bzw. der Arbeitgeber hätte dies im Rahmen der Lohnabrechnung tun müssen. Die Hälfte war steuerfrei, max. 300 DM.
Ich würde mal abwarten, was seitens des AG passiert. schlimmstenfalls müssen Sie die Steuer für 2001 nachzahlen. Die kann aber recht hoch ausfallen, je nach Kurs 2001.
leider kann ich nicht warten weil das Finanzamt will die Steuererklärung jetzt endlich haben und wird schon ungemütlich.
Die Firma hat die Aktien nicht versteuert, sie sagen, damals hätte noch keine Lohnsteuereinbehaltungspflicht gegeben und jeder Angestellte hätte das selbst machen müssen. Leider hat uns das damals niemand gesagt. Jetzt bei der Lohnsteueraußenprüfung hat der prüfer dann die namen verlangt. Die Firma hat uns empfohlen, dass wir eine Steuerbefreiungserklärung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige machen. Da ich noch gar keine Steuererklärung für das Jahr gemacht hatte bin ich ja davon nicht betroffen .
Meine Frage ist nur, was ich jetzt eigentlich in der Steuererklärung wo eintragen muss. Wenn ein Teil Steuerfrei ist, muss ich dann nur die Hälfte eintragen oder den Gesamtbetrag und der steuerfreie Teil wird von Amts wegen berücksichtigt?
Und das alles kommt ja wohl ausschließlich in die Anlage N.
um welches Jahr geht es jetzt eigentlich?
Für 2003 ist der Aktienverkauf nicht relevant, wenn sie 2001 zugeteilt wurden. Es kommt aber eine Berichtigung der Steuererklärung 2001 in Betracht, wegen des geldwerten Vorteils.
Welchen Wert hatten den die Aktien im Jahr 2001? Sie müssen doch damals vom AG eine Unterlage bekommen haben. Was genau stand da drin?
Es sind Aktienoptionscheine gewesen die wir in 2001 bekamen und in 2003 ausgeübt haben. Ich habe jetzt recherchiert dass von dem erlös 154 euro steuerfrei sind und der Rest steuerpflichtig. Ich trage das dann in der Anlage N bei "steuerpfl. AL, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde" ein.
Ich denke das Finanzamt wird die 154 euro hoffentlich von amts wegen berücksichtigen.
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