Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
hef2000 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 02.08.05, 17:04 Titel: Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft? |
|
|
Liebe Recht.de Freunde,
In einem Kleingartenverein trat der 1. Vorsitzende während der JHV zurück. In der folgenden AMV wurde ein neuer Vorsitzender gewählt. Dieser ernannte den Zurückgetretenen zum Ehrenmitglied. Nun stellte sich später heraus, daß dieser dem Verein über viele Jahre geschadet hat statt der sog. "Strahlemann" zu sein.
In der Satzung steht nur, daß der Vorstand für Ehrungen zuständig ist. Es ist aber nicht weiter konkretisiert! Kann er die Ehrenmitgliedschaft wieder vom Vorstand aberkannt bekommen oder ist dafür die MV durch einen Antrag zuständig?
Ferner ist er durch beweisbares vereinsschädigendes Verhalten aufgefallen, was eine begründete Abmahnung zufolge haben wird.
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank! |
|
Nach oben |
|
|
DMuck FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 02.08.05, 17:20 Titel: |
|
|
Steht doch in der Satzung, wer Ehrenmitglieder wählt/ernennt und was mit dieser Ernennung evtl. verbunden ist (z.B. Beitragsfreiheit).
Steht zum Thema "Ehrenmitglieder" nix in der Satzung, dann gibt es auch keine. Eine Ernennung wäre dann unwirksam. |
|
Nach oben |
|
|
JS FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 1241
|
Verfasst am: 02.08.05, 17:49 Titel: |
|
|
Hallo,
ich stimme DMuck voll zu.
Also:
Was steht in der Satzung zu Ehrenmitgliedern?
Wer ernennt sie und welche Rechte haben sie?
JS |
|
Nach oben |
|
|
hef2000 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 03.08.05, 12:35 Titel: |
|
|
Ich danke Euch für die schnellen Antworten.
In der Satzung steht über Ehrenmitglieder gar nichts. Es steht nur, daß der Vorstand für Ehrungen zuständig ist, z. B. Ehrung für 25 Jahre Mitgliedschaft, u.s.w.
Er ist auch erst das 2. Ehrenmitglied. Vorher gab es einen, der dem Verein mit Spenden finanziell unter die Arme griff. Den machte man damals zum Ehrenmitglied. In einer Vorstandssitzung damals wurde beschlossen, daß dieser keine Arbeitsstunden mehr leisten muß. Das war aber nur ein Vorstandsbeschluß, sonst nichts.
Wenn ich es jetzt richtig deute, kriegt er seine "verdiente Abmahnung", mit einem Zusatzhinweis, daß seine Ehrenmitgliedschaft unwirksam ist, weil sie laut Satzung gar nicht hätte erteilt werden dürfen/können ?!?
J. |
|
Nach oben |
|
|
XChris FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 80
|
Verfasst am: 04.08.05, 17:05 Titel: |
|
|
Stelle doch den Antrag auf der nächsten JHV, dass die Ehrenschaft wieder aberkannt wird. Die JHV ist das höchste Organ und kann durchaus Beschlüße des Vorstandes kippen.
Chris |
|
Nach oben |
|
|
hef2000 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 05.08.05, 12:24 Titel: |
|
|
Das hatten wir als letzte Möglichkeit in der JHV vorgesehen. Da er aber die nächsten Tage seine Abmahnung wegen vereinsschädigendem Verhalten bekommt, wollten wir das auf diesem Wege gleich miterledigen.
Nach dem Motto: "Der Vorstand hat es gegeben - der Vorstand hat es wieder genommen."
Sollte ein Vorstandsbeschluß - die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft - nicht möglich sein, kriegt er es nahegelegt, selbst zurückzutreten, um sich die Blamage in der JHV zu ersparen.
Da dieser Mensch niemals Ruhe geben wird, gehen wir davon aus, daß es nach der Abmahnung unweigerlich zur Kündigung übergeht. Deshalb muß die Ehrenmitgliedschaft so schnell wie möglich aberkannt werden. |
|
Nach oben |
|
|
DMuck FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 05.08.05, 13:42 Titel: |
|
|
hef2000 hat folgendes geschrieben:: | Deshalb muß die Ehrenmitgliedschaft so schnell wie möglich aberkannt werden. |
Bisschen sinnerfassend lesen wäre fein...
In den Vereinsstatuten steht nix über Ehrenmitglieder/-mitgliedschaft. Also kann auch keine entsprechende wirksame Ernennung/Klassifizierung erfolgen.
Der Vorstand kann ebenso den nächsten Bundeskanzler ernennen -> Rechtswirksamkeit: keine.
Auch wenn kein Mensch in eurem Verein das begreifen mag: ihr habt derzeit keine Ehrenmitglieder! Wenn ihr welche ernennen wollt, muss die Satzung entsprechend geändert werden. |
|
Nach oben |
|
|
hef2000 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 05.08.05, 13:50 Titel: |
|
|
Hallo DMuck,
danke für Deine Antwort - nun hab ich es kapiert!
Er kriegt in seine Abmahnung den Hinweis, daß seine Ehrenmitgliedschaft "nie stattgefunden hat", da diese laut Satzung nicht vorgesehen ist und wir nicht gewillt sind, die Satzung zu ändern.
Nochmals danke und Gruß
Jörg
PS: Schade, daß unser Vorstand den nächsten Bundeskanzler nicht ernennen kann.. |
|
Nach oben |
|
|
DMuck FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 05.08.05, 14:00 Titel: |
|
|
hef2000 hat folgendes geschrieben:: | danke für Deine Antwort - nun hab ich es kapiert! |
Suppper! Mit 3 "p".
hef2000 hat folgendes geschrieben:: | Er kriegt in seine Abmahnung den Hinweis, daß seine Ehrenmitgliedschaft "nie stattgefunden hat", da diese laut Satzung nicht vorgesehen ist und wir nicht gewillt sind, die Satzung zu ändern. |
Genau so! Es war eben ein Irrtum des Vorstandes.
Das mit dem Bundeskanzler musst du dem Vorstand ja nicht unbedingt erzählen. |
|
Nach oben |
|
|
|