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Verfasst am: 03.08.05, 11:25 Titel: Wahl bei Abwesenheit des zu Wählenden
Moin,
wir wählen demnächst einen neuen Vorstand. Nun ist es so, das ein Kandidat zum Termin der HV verhindert ist und nicht teilnehmen kann. Sollte er gewählt werden, kann er dann die Wahl auch schriftlich annehmen oder ist persönliche Anwesenheit zwingend erforderlich?
Hallo,
sofern die Satzung es nicht vorschreibt, ist die persönliche Anwesenheit der Kandidaten für eine Vorstandswahl nicht zwingend erforderlich.
Die Zustimmung zu seiner Kandidatur kann der Kandidat im Voraus schriftlich erklären, ebenso die Erklärung, im Falle seiner Wahl diese auch anzunehmen. Diese Annahmeerklärung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dann sollte man aber ganz sicher sein, dass der Gewählte die Wahl auch annehmen wird, denn sonst wird eine erneute MV zur Nachwahl erforderlich.
Die Annahmeerklärung muss, wenn nötig als Nachtrag, im Protokoll vermerkt werden.
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