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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 27.07.05, 06:48 Titel: Bilanz 2003 GmbH - bis wann ? |
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Ich habe folgende Frage:
Bis wann muß ein Gefü einer GmbH die Bilanz 2003 erstellen und den Gesellschaftern vorlegen ? Gibt es die Möglichkeit Einfluß auf die Bilanz zu nehmen und aufgrund welcher Gesetzesgrundlage habe ich Anspruch auf Informationen auf Zahlen 2004 ?
Danke für Antworten
Jörg |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 27.07.05, 08:45 Titel: |
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Ich würde zuerst mal in den Buchungsunterlagen Einsicht nehmen und prüfen ob überhaupt alle Geschäftsvorgänge zeitnah verbucht wurden,
GmbHG § 42a
(2) Die Gesellschafter haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt (§ 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs), bis zum Ablauf der ersten elf Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Der Gesellschaftsvertrag kann die Frist nicht verlängern. Auf den Jahresabschluß sind bei der Feststellung die für seine Aufstellung geltenden Vorschriften anzuwenden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 28.07.05, 11:58 Titel: |
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Hallo Hans-Jürgen,
vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist nur wie zwinge ich den Gefü dazu das ich das jetzt bekomme ohne großen Kostenaufwand ??
Gruß
Jörg |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 28.07.05, 12:53 Titel: |
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Dieses Thema kenn ich; da übernimmt ein Gesellschafter, „für’n Appel und ‚n Ein“, die Geschäftsführung und die anderer stellen dann Ansprüche. Hier ist es angebracht seine Hilfe an zu bieten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 29.07.05, 07:38 Titel: |
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Diese ANtwort verstehe ich jetzt nicht - ist ein Gefü mit mtl. 8.000 Euro plus Auto schlecht bezahlt ????
Gruß
Jörg |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 29.07.05, 08:25 Titel: |
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Joerg_65 hat folgendes geschrieben:: | Diese ANtwort verstehe ich jetzt nicht - ist ein Gefü mit mtl. 8.000 Euro plus Auto schlecht bezahlt ????
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Da habe ich wohl Ihren Zusatz „ohne großen Kostenaufwand“ falsch gedeutet.
Aber bei diesem Gehalt wird es nicht ohne richtige Kosten abgehen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 08.08.05, 18:37 Titel: |
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Anmerken möchte ich, daß ich lediglich Gesellschafter bin und kein Geschäftsführer - die 8.000 Euro verdiene ich leider bei weitem nicht.
Jörg |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 08.08.05, 19:18 Titel: |
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Das Finanzamt wird sich doch nicht damit zufrieden geben, wenn keine Bilanz eingereicht wird. Die kommen doch "gleich" mit Zwangsgeld. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 09.08.05, 05:39 Titel: |
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Ich gehe davon aus, daß die Bilanz 2003 bereits seit längerer Zeit fertiggestellt wurde - nur ich bekomme sie anscheinend nicht.
Gruß Jörg |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 09.08.05, 06:46 Titel: |
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Sie müssen schon hingehen und in die Unterlagen einsehen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 14.08.05, 17:08 Titel: |
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Das ist eine schöne Antwort - muß ich vorher die Einsichtnahme ankündigen ??? Ich gehe auch davon aus, daß man mir keine Einsicht gibt wenn ich vor der Tür stehe - also ist meine Frage wie ich den Gefü dazu zwingen kann.
Gruß und einen schönen Sonntag wünscht
Jörg |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 14.08.05, 18:06 Titel: |
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Zu nächst mal einfach hin gehen, in der üblichen Bürozeit, dann sehen wie der Gefü reagiert. Wenn er eine Ausrede hat, schriftlich bestätigen und um Terminbestätigung bitten. Beim zweiten Versuch mit Zeuge erscheinen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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