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dustrial
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:09    Titel: Gelöscht ! Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von dustrial am 18.01.06, 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:39    Titel: Re: LTD ?? Haftungsfragen !! Antworten mit Zitat

dustrial hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn eine Ltd. Ihren Firmensitz in Deutschland stilllegt und nur noch in England ansässig ist,
was ist mit außenstehenden Rechnungen von Zulieferern ? Müssen Dich sich jetzt nach England wenden, oder ist der ehem. GF dafür haftbar zu machen oder muß er Auskunft erteilen.
Danke für Infos


In solchen Fällen sollten sich Gesellschafter und Geschäftsführer auf eine persönliche Haftung einstellen. In den "neuen" Bundesländern gab es in letzter Zeit viele Selbständige, die mit einer Ltd. gescheitert sind und "vergessen" haben, ihre Angestellten zu bezahlen. Einige von denen sind persönlich in Anspruch genommen und auch verurteilt worden. Möglicherweise drohen einigen auch strafrechtliche Konsequenzen, weil zu offensichtlich ist, dass eine Gehaltszahlung nicht "eingeplant" war.
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dustrial
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von dustrial am 18.01.06, 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

dustrial hat folgendes geschrieben::

Ich denke GF sind nur persönl. haftbar für Dinge wie Steuern, Aok-Beiträge usw. und nicht für reine B2B Verbindlichkeiten.


Das glauben viele Limited-Gründer. Aber es ist ein Irrtum. Es gibt viele Möglichkeiten, den GF persönlich haftbar zu machen. Wenn ich einer der Gläubiger wäre, wüsste ich auch schon wie.
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dustrial
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von dustrial am 18.01.06, 11:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich nur nicht das Gefühl hätte, dass man die Frage auch übersetzen könnte als:

"Wie kann ich kleine Handwerker und Dienstleister durch einen Wechsel des Sitzes meiner Ltd. nach GB um ihr Entgelt abzocken?"
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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dustrial
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von dustrial am 18.01.06, 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 07:34    Titel: Re: LTD ?? Haftungsfragen !! Antworten mit Zitat

dustrial hat folgendes geschrieben::

was ist mit außenstehenden Rechnungen von Zulieferern ? Müssen Dich sich jetzt nach England wenden, oder ist der ehem. GF dafür haftbar zu machen


Das Interesse des Fragestellers zielt wohl schon in die von qu.c. angesprochene Richtung. Man könnte folgendes unterstellen:

Man gründet eine Ltd., und bestellt damit im Namen der Ltd. Waren oder Dienstleistungen. Dann verlegt man den Sitz angeblich nach England, um die Forderungen der Lieferanten nicht bezahlen zu müssen.

Es ist natürlich auch gut möglich, dass dem GF die wirtschaftliche Tätigkeit über den Kopf gewachsen ist. Gründen und Betreiben einer Firma ist kein Kinderspiel. Dann wäre aber der Gang in die Insolvenz ehrlicher und wohl auch rechtlich korrekter. Ein Haftungsproblem kommt auf den GF mit Sicherheit zu, denn er wird den Lieferanten erklären müssen, warum kein Geld mehr da ist.

Übrigens sind die englischen Gerichte bei Insolvenz-Delikten auch nicht zimperlich.
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dustrial
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

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